Einsatzzeiten für ein Schulungszentrum

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  • Hallo geballtes Fachwissen,

    ich habe eine Anfrage von einem Schulungszentrum erhalten. Hier soll ich die Grundbetreuung als Sifa übernehmen und zusätzlich den Brandschutzbeauftragten stellen.
    Laut DGUV V2 muss ich eine Grundbetreuung von 0,5h/MA leisten. Nun stellt sich die Frage ob dort als MA die Tatsächlich angestellten MA gemeint sind oder auch die freien Dozenten, und was ist mit den "Schülern"?

    Betreut jemand von euch einen Bildungsträger oder ähnliches und kann mir einen Hinweis geben? Ich will dass Schulungszentrum nicht ausnutzen, da ich dort die Räume Zeitweise selber nutze.

    Besten Dank

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  • Moin Neueinsteiger,

    ganz ketzerisch formuliert: Wenn Du die DGUV 2 richtig liest, ist die Frage bereits beantwortet. Laut DGUV 2 musst Du keine 0,5h pro Mitarbeiter leisten, sondern pro Beschäftigtem. Schüler sind ebenso wenig Beschäftigte wie die freien Dozenten. Damit sollte Deine Frage beantwortet sein. Wenn Du eine Volkshochschule mit einem fest angestellten VHS-Leiter, zwei Sekretärinnen, 37 freien Dozenten und 936 Kursteilnehmern hast, dann berechnet sich die Betreuung nach den Wochenstunden des Leiters und der beiden Sekratärinnen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    das wird augenscheinlich kompliziert.

    Ich habe einmal an einer Uni gearbeitet.
    Dort waren in der Grundbetreuung:
    Alle tariflichen Voll- und Teilzeitangestellten, alle Beamte (Verwaltung und Lehrkörper), alle angestellten Labormitarbeiter und auch alle Studenten. Ausgenommen, auf dem Papier, waren die Freiberufler. Also Honorarkräfte, die Stunden gegen Cash durchführen. Das sind im Grunde Selbstständige, also keine abhängig Beschäftigten.

    Der Einfachheit würde ich generell ALLE mit reinnehmen. Kompliziert wird es aber noch mit den unterschiedlichen Faktoren für verschiedene Tätigkeitsfelder: Der MA in der Werkstatt hat einen anderen Faktor als der Verwaltungsmensch.

    Aber, glaube doch nicht wirklich das 1000 Schüler oder Studenten bei dir auf der Matte stehen und nach Betreuung schreien. Ich war froh 1x bei Semesterstart eine Grundunterweisung durchzuziehen. Das ging auch nur als Pflichtveranstaltung! Die Leute sind sonst einfach weg. Geballt tauchen die nicht mehr auf.

    Wenn du dir mit den Zeiten nicht sicher bist, sprich die zuständige Unfallkasse (öffentlicher Träger?) oder die BG an.

    Korrekt könnte man so viele Stunden abrechnen, die garantiert nicht eingefordert werden. Das wäre nur der Part der SiFa (80% der Stunden). Der BSB kommt dann noch hinzu.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Der Einfachheit würde ich generell ALLE mit reinnehmen.

    Einspruch, das ist absolut falsch. Ich kann solche Personengruppen mit aufnehmen, wenn von deren Tätigkeiten zusätzliche Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen (z.B. Studenten in einem Labor).

    Siehe auch: FAQ - DGUV 2

    Korrekt könnte man so viele Stunden abrechnen, die garantiert nicht eingefordert werden.

    Was wäre daran korrekt? Das wäre Beschiss. X(

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Kompliziert wird es aber noch mit den unterschiedlichen Faktoren für verschiedene Tätigkeitsfelder: Der MA in der Werkstatt hat einen anderen Faktor als der Verwaltungsmensch.

    Moin,

    nochmals Einspruch, auch das ist falsch. Ein Betrieb im Sinne der DGUV 2 wird unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszweckes, aber nicht nach Tätigkeiten, nur einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Die Anwendung unterschiedlicher Faktoren findet nicht statt. Das greift nur dann, wenn es sich um eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ist, handelt. Aber auch dann gilt für diese Einheit ein einheitlicher Faktor.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin,
    nochmals Einspruch, auch das ist falsch. Ein Betrieb im Sinne der DGUV 2 wird unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszweckes, aber nicht nach Tätigkeiten, nur einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Die Anwendung unterschiedlicher Faktoren findet nicht statt. Das greift nur dann, wenn es sich um eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ist, handelt. Aber auch dann gilt für diese Einheit ein einheitlicher Faktor.

    Gruß Frank

    Tausend Einsprüche,

    moin Frank, fange ich mit dem letzten an.
    Ich kenne es nur so. Hier wurden (abgesegnet von der UK NRW) die einzelnen Gruppierungen für sich gesehen. Bspw. das Gebäudemanegement, das Labor xx, das Labor yx, die Werkstatt, Verwaltungseinheiten, der Lehrkörper,....
    Damit wurde je nach Tätigkeit der Schlüssel mit der Personenanzahl verknüpft und die Teilpositionen der ermittelten Stunden addiert. Zu diesem Procedere gab es sogar eine entsprechende Vorstellung (ppt) der UK und anschließend noch persönliche Termine in den Hochschule.
    Durch die hohe Zahl der Studenten kamen extrem hohe Betreuungszeiten raus. Was zur Folge hatte, das die Anzahl der SiFa's an den Hochschulen aufgestockt wurde.

    Deswegen auch, jetzt hoppse ich auf deinen anderen Beitrag: "Der Einfachheit würde ich generell ALLE mit reinnehmen." Auf die paar, nenne sie jetzt mal Freiberufler, kommt es dann nicht mehr an.

    Aus der eben vorgestellten Logik heraus ergibt sich dann der Satz: "Korrekt könnte man so viele Stunden abrechnen, die garantiert nicht eingefordert werden.". Der Versicherungsträger gab es vor. Ergo, daraus sehe ich keinen Beschiss.


    Vielleicht haben die das auch nicht richtig gesehen?

    Mir persönlich war das auch egal. Eine fest angestellte SiFa rechnet keine Stunden ab. Sie ist vor Ort und kümmert sich. Dazu hat man dann noch Zeit gehabt für andere Dinge: Brandschutz, Datenschutz, Baustellenkoordination, Schulungen/Unterweisungen,....


    Trotzdem: Langweilig und vorbei.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin Siggi,

    herrlich, dass die Unfallkassen, das von Bundesland zu Bundesland anders handhaben, obwohl die DGUV hierzu ganz klare Aussagen getroffen hat. Aber so lange es die zuständige Unfallkasse absegnet. :whistling: Dann kann sich die DGUV die Vorgaben auch schenken und wir fragen zukünftig einfach den zuständigen Unfallversicherungsträger wie es denn handhaben wollen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi Frank,

    es gab dazu sogar ein excel-File. Dort konnten die unterschiedlichen Betreuungsansätze eingetackert werden, Kennzahlen wurden hinterlegt und das Ergebnis war eine Stundenzahl für SiFa und BA.

    War aber irgendwie uninteressant und schlummert wahrscheinlich noch auf meinem Ex-Dienstrechner.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin, Siggi,

    Ich kenne es nur so. Hier wurden (abgesegnet von der UK NRW) die einzelnen Gruppierungen für sich gesehen. Bspw. das Gebäudemanegement, das Labor xx, das Labor yx, die Werkstatt, Verwaltungseinheiten, der Lehrkörper,....

    das war vor der DGUV V2 - und das ist auch die Crux
    DGUV 2 - Einzelfallprüfung

    ... interessant, dass die UK nach dem alten Modell rechnet.

    Laut DGUV 2 musst Du keine 0,5h pro Mitarbeiter leisten,

    ... stimmt, als SiFa muss er maximal 0,3 h/(a*MA) leisten ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
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