Hallo Zusammen,
ich habe in einem unserer betreuenden Betriebe diverse ältere Fräsmaschinen (jeweils mit einer kleinen Steuerung für einen automatischen Betrieb). Diese sind jedoch sehr alt (vor Maschinenrichtlinie) und haben somit auch keine CE-Zertifizierung.
Alle diese Maschinen werden offen betrieben, sprich ohne Schutzhaube oder ähnlichem.
Meine Frage ist nun, ob solche Maschinen mit den entsprechnenden Schutzeinrichtungen nachgerüstet werden müssen, bzw. wo dies geregelt ist. Ich lese immer wieder, dass diese Maschinen der BetrSichV entsprechen müssen. Darin kann ich aber nicht konkret entnehmen, dass z.B. eine Fräsmaschine einen Schutz gegen rotierende Teile haben muss.
Ich muss der Firma gegenüber nachweisen können, dass Schutzeinrichtungen vorgeschrieben sind und nicht aus meiner Meinung bzw. reiner willkür empfohlen sind.
Danke und Gruß