Arbeitssicherheitsunterweisung im Dienstleistungssektor

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  • Liebe Alle,

    hab mich endlich einmal dazu entschlossen hier meine Frage zu stellen (kann auch als Diskussion geführt werden)
    Sollte das Thema hier bereits schon besprochen worden sein, bitte ich um Hinweis und entsprechende Angabe wo ich die Diskussion finden kann.

    Zu meiner Aufgabe:
    Wir sind ein Dienstleister. Themen wie Arbeitssicherheit und Qualitätsmanagement im Dienstleistungssektor sind doch sehr anspruchsvoll finde ich. Also wir sind ein dezantral organisiertes/ geführtes und Bundesweit agierendes Unternehmen mit ca. 3000 MA. Es gibt eine zentrale Abteilung Arbeitssicherheit. An den versichiedenen Standorten haben wir enstprechend Sicherheitsbeauftragte. Und wir haben eine zentrale Bildungseinrichtung.
    Unser eingesetztes Personal durchläuft vor Dienstbeginn ein 2 - 4 wöchiges Training/ Schulung (Bildungseinrichtung). Am Einsatztag erfolgt die Einweisung am Arbeitsplatz. Quartalsweise erfolgt dann wiederum zwecks Auffrischung ein Wiederholungstraining (aber am Standort durch einen Trainer). Jetzt sprich man von Einweisung und Unterweisung. Wobei letzteres ja gesetzlich festgeschrieben ist §12 ArbschG, §12 BetrSchiV DGUV Vorschrift 1 etc..

    Dieses Konzept gibt es schon länger. Das Thema in den Schulungen ist aber weniger Arbeitssicherheit. Mein Ziel ist es, das Trainingskonzept als Infrasktruktur für sämtliche arbeitssicherheitsrelevanten Inhaltezu nutzen.
    ich würde jedes Training mitmachen, arbeitssicherheitsrelevante Inhalte herausfiltern, die quasi informel vermittelt werden, ergänzen und in die Trainings entsprechend integrieren. In der Praxis würde der Trainer die Inhalte mittels seiner Präsentation, Vorträge etc. vermitteln. Die zentrale Abteilung Arbeitssicherheit würde die Trainer regelmäßig mit neuen Inhalten und Punkten etc. Informieren bzw. diese wiederum Unterweisen. Unterwiesen erhalten ein "Handout" und unterschreiben die "Unterweisung". Das Training ist Arbeitszeit. Sozusagen eine kontextbasierte/ praktische Arbeitssicherheitsunterweisung in Schulungsformat.

    Gibt es da Vorgaben oder Richtlinien, die Sagen wie und im welchen Kontext eine Unterweisung stattzufinden hat? Mir ist auch bekannt, dass nach einer Gefährdungsbeurteilung je nach Maßnahmenkatalog eine erneute Unterweisung stattzufinden hat. Ach ja, Die Trainings finden immer an den entsprechenden Standorten statt, sozusagen dezentral. Nur die Trainer bzw. die Unterweiser müssten denzentral durch die Sifa unterwiesen werden.


    Bin für jeden Hinweis dankbar.

    Lieben Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von isoline (7. Februar 2017 um 15:58)

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  • In vielen Vorgaben ist es nicht konkretisiert. Beim Umgang mit Gefahrstoffen allerdings schon. Da hat die Unterweisung anhand der Betriebsanweisungen mündlich zu erfolgen. Siehe §14 GefStoffV.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.