Hallo,
ich habe mal eine Frage zur jährlichen Unterweissung der Gabelstaplerfahrer.
Gibt es ein Gesetz, in dem explizit steht das Gabelstaplerfahrer mindestens jährlich zum Umgang mit Gabelstaplern unterweisen werden müssen, theoretisch und praktisch?
In der DGUV 68 (DGV 27) steht das ja so nicht explizit drin.
Und Staplerfahrer, die den ganzen Tag auf dem Stapler sitzen, müssen (solange kein Unfall passiert, keine groben Verstöße vorkommen, keine neuen Stapler eingeführt werden usw.) nicht noch einmal jährlich praktisch unterwiesen werden, oder?
Dass es jährliche Unterweisungen für die im Betrieb auftretenden Gefahren geben muss, ist klar. Nach §12 Arbeitsschutzgesetz und DGUV 1. Das betrifft alle Mitarbeiter, also auch die Staplerfahrer.
Auch in den "Staplerscheinen" steht ja bei den jährlichen Unterweisungen "nur" nach §12 Arbeitsschutzgesetz bzw. DGUV 68 (DGV 27).
Gruß
Ralf