Hallo,
die Chemikalienverbotsverordnung ist ja am 20.01.2017 neu verabschiedet worden.
Es ging ja zum Teil auch um die CMR (KMR) - Stoffe.
Ich habe da mal eine Frage zum Formaldehyd, das ja seit einem Jahr auch mit dem H350 gekennzeichnet ist.
Im Anhang zur Chemikalienverbotsverordnung ist Formaldehyd namentlich aufgeführt, es betrifft das Inverkehrbringen von beschichteten Holzwerkstoffen und Möbeln, die Formaldehyd freisetzen können.
Ist das damit abschließend geklärt?
Oder muss ich auch den nächsten Abschnitt (in dem ja Gemische die unter anderem H350 Stoffe enthalten) beachten, da wir ja Formaldehyd im in Lack (also den Beschichtungen für die Holzwerkstoffe/Möbel) verwenden und eben selber keine Holzwerkstoffe bzw. Möbel herstellen?
Das wäre für uns (und viele andere Lackhersteller wahrscheinlich auch) sehr unpraktisch, gerade der Bereich mit der Ausgabe und der Dokumentation, da wir regelmäßig große Mengen formaldehydhaltiges Harz verwenden.
Und der Mitarbeiter mit "Giftschein" kann ja nicht ständig zwischen den Leitungen und IBC´s pendeln, um da auf dem laufenden zu sein.
Gruß
ADR-User