Dampfen von E-Zigaretten im Büro

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  • Bin mir nicht sicher ob es so angesprochen wurde, aber wie ist das mit der Pausenzeit?

    Bei uns bekommt jeder der Rauchen geht, dafür zeit abgezogen, da es sein Privatvergnügen ist.
    Daraus resultiert, dass der Dampfer ja quasi in seinem Büro, Halle, Lager, Werkstatt was auch immer "rauchen" darf ohne das im Zeit abgezogen wird, denn er muss seinen Arbeitsplatz ja faktisch nicht verlassen.

    :bremse:

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  • Gemäß der Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber also nicht verpflichtet, E-Zigaretten zu untersagen.

    Nach §7 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber eine Minimierungspflicht "(4) Der Arbeitgeber hat Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auszuschließen. Ist dies nicht möglich, hat er sie auf ein Minimum zu reduzieren. Diesen Geboten hat der Arbeitgeber durch die Festlegung und Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen Rechnung zu tragen."
    Es werden feine, lungengängige Partikel auch beim Dampfen freigesetzt. Nutzt der Dampfer nikotinhaltige Liquids könnte auch davon etwas freigesetzt werden. Nikotin ist in der Regel in der Umgebungsluft nicht vorhanden, somit stellt dies eine Verschlechterung der Luftqualität dar, deren Auswirkung zu minimieren ist.

    Bin mir nicht sicher ob es so angesprochen wurde, aber wie ist das mit der Pausenzeit?

    Wie bei jeder eigenwirtschaftlichen Tätigkeit ist dies Privatvergnügen und somit in der Freizeit bzw. Pause durchzuführen. Es könnte allerdings so gesehen werden, dass wenn Dampfen am Arbeitsplatz erlaubt wird, dies nebenher geschieht, so wie so mancher Büroarbeitnehmer auch seinen Kaffee nebenher trinkt und nicht dafür ausstempeln muss.


    Für mich die beste und wohl auch vor Gericht stichhaltigste Lösung wäre, der Arbeitgeber definiert, ob er Dampfen und Rauchen gleich stellt bzw. welche Unterschiede er darin sieht. Dann wird noch festgelegt, was man wo darf bzw. nicht darf. Wenn dann noch die Rechte der Nichtraucher und Nichtdampfer bezüglich Luftqualität eingehalten werden dürfte doch alles korrekt sein und gut laufen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.