Warn-/Schtzkleidung waschen

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  • Hallo bei uns ist folgende Situation,

    1.Warnkleidung der im Straßenverkehr befindlichen Personen wird von den Arbeitern selbst gewaschen.
    Problem:
    a. Biostoffgefährdung da Grünflächen und Abfallentsorgung
    b. kein Überblick über die Waschzyklen (soweit der Hersteller diese vorschreibt)

    2. Feuerwehrkleidung wir mit entsprechender Industriewaschmaschine und Dosieranlage gewaschen.
    Problem:
    a. kein Überblick über die Waschzyklen (der Hersteller schreibt keine vor)
    b. das Waschen für andere Feuerwehren (Haftung)

    Gibt es eine entsprechende Prüfpflicht für die Kleidung über die "normale" Sichtkontrolle hinaus bei Warn- und Schutzkleidung, wenn ja wie kann man diese erfüllen?


    Danke Gruß
    Michael

    Dein einen gab Gott den Mut Dinge zu verändern, den anderen die Kraft Dinge zu ertragen die Sie nicht ändern können und mir gab er die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.

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  • Hallo,

    Nur bezogen auf Feuerwehrkleidung:
    Gerade wenn man extern wäscht, so ist die Leistung entweder per Vertrag
    oder Satzung geregelt. Dies gilt auch für die Haftung, siehe Internet da
    kann man einige Musterverträge/Satzungen finden. Die Prüfpflicht ergibt
    sich aus den Herstellerhinweisen.

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-189.pdf

    7.2.

    Natürlich gibt es hier einiges zu beachten, gerade aufgrund der Vielfalt (z.B.
    Gurtsysteme etc.)

    http://meyerundkuhl.de/wp-content/upl…log15_18-20.pdf


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Gibt es eine entsprechende Prüfpflicht für die Kleidung über die "normale" Sichtkontrolle hinaus bei Warn- und Schutzkleidung, wenn ja wie kann man diese erfüllen?

    In der Theorie ja (DGUV Regel 112-189, Abschnitt 7.1.2), in der betrieblichen Praxis ist eine Prüfung der Eigenschaften technisch faktisch nicht möglich.
    Es gibt zwar die Möglichkeit, die Wirkung der Reflexstreifen mit entsprechenden Geräten (Kaufpreis um 5k) zu prüfen, machen auch Mietkleidungsanbieter, aber damit sind die praktischen Möglichkeiten auch schon erschöpft. Die Prüfung der Fluoreszenz von Warnschutzkleidung (UV-Spektrometrie) bieten nach meinem derzeitigem Wissensstand nur die Zertifizierungsinstitute an, über die Preise reden wir besser nicht.

    Aus dem Nähkästchen geplaudert:
    Die Anzahl der Waschzyklen von Warnschutzkleidung richtet sich in erster Linie nach der Ausführung der Reflexstreifen, die bei einer Wäsche durch Walk- und Abriebvorgänge geschädigt werden, ggf. spielt auch die Art z.B. einer Flammschutzausrüstung eine Rolle.
    Bei normalem Gebrauch, dem weitgehenden Verzicht auf Bleichmittel bei der Wäsche und UV-geschützter Aufbewahrung hält die farbliche Ausrüstung der Warnschutzkleidung deutlich(!) länger als die Reflexstreifen.

    Bewährt hat sich der Praxis der regelmäßige (z.B. jährliche) rein optische Vergleich der im Einsatz genutzten Bekleidung mit einem gleichartigen neuen Produkt.

    Praxistipps:

    • Fluorenzenzwirkung: nur optische Abschätzung im Vergleich zu neuem Produkt mit Hilfe einer so genannten "Tageslichtleuchte", ich empfehle, bei mehr als 20 % ausgebleichter und/oder nicht zu reinigender Brust- oder Rückenfläche einen Austausch
    • die Reflexwirkung lässt sich einfach durch eine fotografische Prüfung - Vergleichsobjekte nebeneinander hängend im dunklen Raum mit Blitz fotografieren - abschätzen. Ich empfehle einen Austausch der Bekleidung, wenn die Reflexwirkung bei dieser Prüfung erkennbar optisch schlechter ist.

      Siehe Bild, links eine neue Jacke, rechts nach etwa 60 Wäschen mit einem desinfizierendem Vollwaschmittel. Reflexstreifen sind "Kammermaterial", kein "Glaskugelmaterial"

    Diese Vorgehensweise habe ich in der GBU beschrieben und entsprechend begründet.
    Die Prüfung wird durch zwei Personen (Vier-Augen-Prinzip) durchgeführt.