Hallo bei uns ist folgende Situation,
1.Warnkleidung der im Straßenverkehr befindlichen Personen wird von den Arbeitern selbst gewaschen.
Problem:
a. Biostoffgefährdung da Grünflächen und Abfallentsorgung
b. kein Überblick über die Waschzyklen (soweit der Hersteller diese vorschreibt)
2. Feuerwehrkleidung wir mit entsprechender Industriewaschmaschine und Dosieranlage gewaschen.
Problem:
a. kein Überblick über die Waschzyklen (der Hersteller schreibt keine vor)
b. das Waschen für andere Feuerwehren (Haftung)
Gibt es eine entsprechende Prüfpflicht für die Kleidung über die "normale" Sichtkontrolle hinaus bei Warn- und Schutzkleidung, wenn ja wie kann man diese erfüllen?
Danke Gruß
Michael