BA "Altmaschinen ohne CE"

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  • Hallo,
    bin gerade an der Erstellung einer BA für "Altmaschinen ohne CE" und steh grad voll auf dem Schlauch.

    Hat von Euch schon jemand eine erstellt??
    Könnte Hilfe gebrauchen.

    Grüße
    Olli

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  • Ich glaub du verwechselst da was.

    Ein Arbeitsgerät/Mittel/Maschine braucht immer eine BA. Egal wann die wie wo hergestellt wurde. Ob der Bagger, der Hobel, der Radlader; das Ding braucht ne BA.

    Du meinst wohl eine Gefährdungsbeurteilung, oder?

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hallo,

    es macht erstmal Grundsätzlich keinen Unterschied ob du die Gefährdungsbeurteilung für eine Maschine mit oder ohne CE Kennzeichen erstellst.

    Ich habe Gefährdungsbeurteilungen von neu erstellten Maschinen mit CE gemacht und dort eklatante Mängel Festgestellt. Antwort der Herstellerfirma: "Danke, daran haben wir gar nicht gedacht. Wir werden es in der Konstruktion berücksichtigen". Da frage ich mich, welche Risikoanalyse im Entwicklungsprozess durchgeführt wurde?

    Meine Lehre daraus: Auf das CE sollte man sich nicht verlassen!

    Fazit: Mach die Gefährdungsbeurteilung vollumfänglich und lass dich durch das fehlende CE nicht verunsichern. Das ist bei alten Maschinen normal. So eine alte Fräsmaschine, die guten alten grünen :D haben das auch nicht.

    Oliver

  • Da frage ich mich, welche Risikoanalyse im Entwicklungsprozess durchgeführt wurde?

    Meine Lehre daraus: Auf das CE sollte man sich nicht verlassen!

    CE besagt ja nur, dass der Hersteller die Übereinstimmung mit EU Vorgaben, die ein Konformitätsbewertungsverfahren vorschreiben durchgeführt und die Vorgaben eingehalten hat. Es gibt aber viele Vorgaben, die überhaupt keine entsprechende Bewertung fordern, somit ist da noch viel Luft für eigene Überlegungen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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