Ausweichmanöver auf dem Motorrad als Arbeitsunfall gewertet.

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  • Für die Warmduscher ist momentan ja keine Motorradsaison, aber das Sozialgericht Dortmund hat ein interessantes Urteil gefällt.

    Ein Ausweichmanöver auf dem Motorrad, welches eigentlich einen schweren Unfall verhindern sollte, dann aber zum Sturz führte, kann ein Arbeitsunfall sein, auch wenn die Motorradfahrt in der Freizeit und zum Vergnügen stattgefunden hat.
    :v:

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Axel,
    so richtig verstanden habe ich das Ganze nicht. ?(
    Warum wurde das als Arbeitsunfall anerkannt?
    Weil er bewußt gebremst hat?
    Weil er einkaufen wollte?
    oder ist das ganze während der Arbeitszeit passiert?

    Mfg

    FS

  • Hallo,

    also ich habe es so verstanden, dass das Ausweichmanöver einer Hilfeleistung für den Radfahrer gleichgesetzt wurde - damit verbundene Schäden sind dann versichert.

    Gruss
    EHS Mann

  • dass das Ausweichmanöver einer Hilfeleistung für den Radfahrer gleichgesetzt wurde

    Genau so. Der Motorradfahrer hat selbstlos versucht den Fahrradfahrer vor einem Unfall zu bewahren. Es war somit eine Hilfeleistung im Straßenverkehr, diese ist wie ein Ersthelfer bei einem Verkehrsunfall über die entsprechende Landesunfallkasse unfallversichert. Ich finde an dem Fall interessant, wie überhaupt jemand auf die Idee kommen kann, bei dieser Konstellation an einen Arbeitsunfall zu denken und dann die entsprechende Unfallkasse auf Leistung zu verklagen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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