Betriebsfremde elektrische Betriebsmittel prüfen

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  • Moin zusammen,
    weiß einer von euch zufällig,ob man betriebsfremde elektrische Betriebsmittel nach VDE 0702 überprüfen muß.Die eigenen Mitarbeiter arbeiten mit diesen Geräten.Es betrifft Reinigungsgeräte und EDV Geräte.
    Danke im vorwege Olaf

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    Auszug aus der Betriebssicherheitsverordnung

    § 4 Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel

    (1) Der Arbeitgeber hat die nach den allgemeinen Grundsätzen des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Ist es nicht möglich, demgemäß Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vollem Umfang zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung so gering wie möglich zu halten. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Montage von Arbeitsmitteln, deren Sicherheit vom Zusammenbau abhängt.

    (2) Bei den Maßnahmen nach Absatz 1 sind die vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelten und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt veröffentlichten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die Maßnahmen müssen dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 und dem Stand der Technik entsprechen.

    (3) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nur benutzt werden, wenn sie gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung für die vorgesehene Verwendung geeignet sind.

    (4) Bei der Festlegung der Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 sind für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln auch die ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe zu berücksichtigen; dies gilt insbesondere für die Körperhaltung, die Beschäftigte bei der Benutzung der Arbeitsmittel einnehmen müssen.

    herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

  • Ich denke, die Antwort ist _ja_.

    Zu klären wäre die Frage, wer prüft.

    Wenn ich nicht Eigentümer der Geräte bin, könnte z.B. der Leasingvertrag enthalten, dass der Eigentümer für die erforderlichen Prüfungen verantwortlich ist.
    Wünschenswerterweise gebe ich dann ein Frist vor.Vielleicht gibt es ja eine innerbetriebliche Regelung zu Prüffristen, die ich dann dort auch für geltend erklären könnte.

    Aber wie auch immer, der betriebssichere Zustand der Geräte muß m.E. überpüft werden.

    Gruß
    gladis

  • Es ist unerheblich wer Eigentümer der Betriebsmittel ist. "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen......"
    D.h. wenn Ihr nicht selber prüfen wollt, dann müsst Ihr den Eigentümer verpflichten und euch den Nachweis vorlegen lassen

    viele Grüße

    Kuddel