Sicherheitsbeauftragte sind nicht weisungsbefugt und nicht haftbar!
SiFa`sind auch nicht weisungsbefugt und haften nur bei groben Fehlern in der Beratung.
Hauptverantwortlicher ist der Unternehmer. Mit seiner Einstellung wird Arbeitsschutz gelebt oder nicht.
http://www.stimme.de/heilbronn/hn/T…rt31502,3746192
http://www.stimme.de/heilbronn/nach…rt87698,3747247
Was ist das für ein Anwalt? Von einem Augenblicksversagen kann hier nicht gesprochen werden. Ich kenne das von Unglücken wo einer Mit der Maschine rückwärts fährt und einen Kollegen übersieht.
Wer aber als Naschinenführer solche Experimente macht und einen Korb nicht sichert, macht das aus Bequemlichkeit oder im Glauben da passiert schon nichts.
Dafür muss er sich verantworten.
Beste Grüße Rudi