Lagerung ölhaltiger Flüssigkeiten/Kleinmengen

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  • Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage. Ja mehr ich nachlese- umso unsicherer werde ich ;( . Es geht um die Lagerung von ölhaltigen Flüssigkeiten, ca. 6-8 /20 Liter Kanister. Diese sind nicht als Gefahrstoff oder als wassergefährdend gekennzeichnet. Die Flüssigkeiten werden in dem betrieb benötigt- also findet ein um- bzw. abfüllen statt. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, Lagerung über einer entsprechenden Auffangwanne. Aber je mehr ich jetzt lese- umso unsicherer werde ich. Hat vielleicht jemand eine klare Aussage bez. des o.g. Problemes? Ich google mir einen Wolf :-(.

    Danke schon mal und einen schönen Wochenstart, *Kaef*
    Colibrie

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  • Ohne nähere Infos, kann man kaum eine korrekte Antwort liefern. Um was für Öle handelt es sich? Sind diese biologisch abbaubar und in welcher Zeit?
    Die Gefahrstoffeinstufung "Umweltgefährlich" wird gerade bei Mineralölen nicht selten "vergessen". Die Wassergefährdungsklasse muss in der Regel nicht auf einem Etikett deklariert werden, somit muss man hier den Hersteller befragen, sofern er diese Informationen nicht in einem Sicherheitsdatenblatt oder einer Produktinformation liefert.
    Ohne Information geht man in der Regel immer von WGK 2 aus. Jetzt zu den Kanistern. Handelt es sich dabei um Kanister mit Zulassung nach Transportrecht, also z.B. einer BAM Zulassungsnummer? Besteht Gefahr, dass die Kanister bei der Lagerung beschädigt werden? Werden Leckagen rasch erkannt, oder sind die Kanister irgendwo gelagert, wo nur selten jemand vorbei kommt?
    Ein Blick in die VAwS Deines Bundeslandes liefert dann noch weitere Informationen, zusätzlich evt. die TRGS 510. In der Regel werden für die genannten Mengen keine besonderen Anforderungen gestellt. Die Behälter müssen standsicher stehen, Tropfverluste aufgefangen und Beschädigungen erkannt werden. => es sind in der Regel keine Auffangwannen für die Lagerung erforderlich. Bei Umfüllvorgängen muss man über entsprechende Auffangmöglichkeiten verfügen, wobei ich hier bei den relativ kleinen Gebinden keine dringende Notwendigkeit erkennen kann. Flüssigkeitsdichter Boden und entsprechendes Bindemittel halte ich hier für ausreichend.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (24. Oktober 2016 um 10:14)

  • Hallo Axel,
    danke für deine flotte und wie immer sehr gute und verständliche Antwort. Jetzt habe ich wieder etwas gelernt |? . Es handelt sich ob Getriebeöle u.s.w.! Die Verpackungen sind normale Verkaufsverpackungen. Da es ein großer Hersteller ist, gehe ich davon aus, das diese auch sicher sind. Ich bin eigentlich zu dem gleichen Ergebniss gekommen, wir du geschrieben hast (Standsicher, Tropfverluste auffangen u.s.w.). Ich war jetzt nur erstaunt- weil eigentlich bin ich von dem Einsatz einer Auffangwanne ausgegangen. Bezüglich der sicheren Lagerung werden ich mir das nochmal genauer ansehen.

    VG Colibrie

  • Hallo Colibrie,

    du bist nur "eigentlich" auf das gleiche Ergebnis gekommen? Was hast du für andere Maßnahmen in Betracht gezogen und unter welchem Bedingungen?
    Du kannst deine Stoffe und die Tätigkeit, Alex und wir können nur allgemeine Hinweise geben.

    Schau in die bereits erwähnten Vorschriften (TRGS 510, VAwS) und SDBs, dann solltest du eine brauchbare Antwort finden.

    Gruß
    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

    Einmal editiert, zuletzt von NewWave (24. Oktober 2016 um 12:36) aus folgendem Grund: Tippfehler...

  • Hallo NewWave,

    ich hatte im Vorfeld recherchiert- dieses hatte mich ja auch verunsichert. Ich hatte als Maßnahme (hier geht es um eine normale Betriebsbegehung- Lagerung von ölhaltigen Stoffen- keine Gefahrstoffe) die oben erwähnte Auffangwanne in Betracht gezogen. Nach der Recherche bin ich zu dem Ergebniss (siehe Axels Antwort) gekommen. Ich wollte mich nur vergewissern, ob ich vielleicht einen der o.g. §§ falsch verstanden- oder falsch gelesen habe. Aber danke für Deinen TIPP.

    Gruß Colibrie

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