Kennzeichnung von Standorten für Feuerlöscher

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  • Moin zusammen,

    ich brauche mal wieder Eure Hilfe.

    Es geht um die Frage "Wann ist eine Kennzeichnung von Standorten für Feuerlöscher notwendig?"

    Die ASR A 1.3 sagt in Kapitel 2 Anwendungsbereich im 2. Satz:
    (...) Die Notwendigkeit einer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und von
    Flucht- und Rettungsplänen sowie von Sicherheitsleitsystemen ist im Rahmen der
    Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.

    Im speziellen Fall geht es um ein Bürogebäude, das innen fast ausschließlich mit Glaswänden ausgestattet ist, die Feuerlöscher für jeden - selbst aus den Büros heraus - frei sichtbar und sofort zugänglich an Wandhalterungen angebracht sind.
    Zudem sind die Standorte der Feuerlöscher auf den Flucht- und Rettungsplänen eingetragen und die Mitarbeiter kennen die Standorte der Feuerlöscher.


    Muss dann noch zwingend eine Kennzeichnung erfolgen, oder kann/darf eine Gefährdungsbeurteilung zu einem anderen Ergebnis kommen?


    Ich hoffe, Ihr könnt mir hier weiterhelfen - und dafür vorab schon einmal Danke.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo,

    Muss dann noch zwingend eine Kennzeichnung erfolgen, oder kann/darf eine Gefährdungsbeurteilung zu einem anderen Ergebnis kommen?

    Ist möglich. Siehe dazu auch die ASR A2.2 und die
    Grundanforderungen in 5.2.3:

    die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001
    „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutz­
    kennzeichnung“ gekennzeichnet sind, sofern die Feuerlöscher nicht gut sichtbar
    angebracht oder aufgestellt sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der
    nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das
    Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatz­
    zeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang gestreckten Räumen
    oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein,
    z. B. durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern.

    Auszug: http://www.baua.de/de/Themen-von-…publicationFile

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010