Moin zusammen,
ich brauche mal wieder Eure Hilfe.
Es geht um die Frage "Wann ist eine Kennzeichnung von Standorten für Feuerlöscher notwendig?"
Die ASR A 1.3 sagt in Kapitel 2 Anwendungsbereich im 2. Satz:
(...) Die Notwendigkeit einer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und von
Flucht- und Rettungsplänen sowie von Sicherheitsleitsystemen ist im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.
Im speziellen Fall geht es um ein Bürogebäude, das innen fast ausschließlich mit Glaswänden ausgestattet ist, die Feuerlöscher für jeden - selbst aus den Büros heraus - frei sichtbar und sofort zugänglich an Wandhalterungen angebracht sind.
Zudem sind die Standorte der Feuerlöscher auf den Flucht- und Rettungsplänen eingetragen und die Mitarbeiter kennen die Standorte der Feuerlöscher.
Muss dann noch zwingend eine Kennzeichnung erfolgen, oder kann/darf eine Gefährdungsbeurteilung zu einem anderen Ergebnis kommen?
Ich hoffe, Ihr könnt mir hier weiterhelfen - und dafür vorab schon einmal Danke.
Gruß aus dem Norden
nj 1964