Schließkraftmessung und Reversieren von Rolltoren

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  • Hallo Kollegen,

    wir haben seit gestern im Betrieb 2 neue Rolltore (ein Großes und daneben getrennt ein Kleines) bekommen.
    Die Schließkraftmessung wurde nicht gemacht, weil der Mitarbeiter behauptet, dass aufgrund der Konformitätserklärung des Rolltores, die Prüfung erst im nächtsen Jahr gemacht wird.
    Stimmt das wirklich?

    Das Reversieren wurde beim großen Rolltor auch nicht überprüft, weil im unteren Bereich verläuft eine Lichtschranke und das Rolltor würde beim herunter fahren wieder hochfahren wenn eine Person
    durch das Rolltor durchläuft.
    Ist das ausreichend oder muss das Reversieren mechanisch erfolgen?

    Muss das Tor nicht aufgrund der Anforderung der Arbeitsstättenverordnung automatisch eine Notbedienung haben, oder muss man den zusätzlich bestellen und bezahlen :)

    Danke.

    Grüße
    Cooley

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  • Das Reversieren wurde beim großen Rolltor auch nicht überprüft, weil im unteren Bereich verläuft eine Lichtschranke und das Rolltor würde beim herunter fahren wieder hochfahren wenn eine Person durch das Rolltor durchläuft.

    Kann ich die Lichtschranke übersteigen oder unterkriechen?
    Was ist wenn eine Person sich vorbeugt und somit die Lichtschranke nicht aktiviert ist?
    Wird der Kopf dann unsanft Richtung Boden gedrückt?
    Bei uns haben die Rolltore eine Gummilippe. Wird diese berührt fährt das Tor sofort hoch.

    Unser Tore haben eine Notbedienung per Kurbel oder Kette. Das ist bei dem Hersteller Standart.

    Mfg

    FS

  • ...Die Schließkraftmessung wurde nicht gemacht, weil der Mitarbeiter behauptet, dass aufgrund der Konformitätserklärung des Rolltores, die Prüfung erst im nächtsen Jahr gemacht wird.
    Stimmt das wirklich?
    ...

    Was sagt die Betriebsanleitung? Unter dem Stichwort Inbetriebnahme dürfte/muss etwas zu finden sein.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Hallo,

    eine Abnahme ist dann auch nicht erfolgt?

    Ok,
    normalerweise ist es so:
    Das Tor ist ZU, Taster wird dedrückt und es fährt hoch. Entweder bleibt es oben bis es wieder per Tasterdruck runter soll oder es fährt nach einer Zeit runter. Das aber nur, wenn die Lichtschranke direkt unter dem Tor frei ist (!). Im untersten Bereich gibt es eine Sicherheitsleiste. Diese wird kurz über dem "Boden" intern außer Funktion gesetzt und abgefragt. Wird diese Sicherheitsleiste über dem Punkt "kurz über dem Boden" gedrückt/betätigt, dann geht der Antrieb in Revision, fährt hoch und bleibt oben! Im Handbetrieb kann man das Tor dann runter fahren und durch das Aufsetzen auf dem Boden (Impuls Sicherheitsleiste) wird wieder quittiert und das Tor ist im Automatik-Modus. Es geht wieder von vorne los.

    So funktionieren die meisten Tore.

    Das zu testen ist eigentlich "Erdnuss auf englisch". Jeder eingewiesene Bediener und selbstredend jeder Monteur, kennt das. Das Feintuning ist dann das Einstellen der Endschalter: oben, kurz vor oben, unten und kurz vor unten.

    Ok?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    ein Abnahmeprotokoll und die Betriebsanleitung liegen noch nicht vor. Das Rolltor ist aber freigegeben. Also wir können es benutzen.
    Die Monteure kommen irgendwann wieder um paar Kleinigkeiten zu erledigen.
    Der Preis ist noch nicht bezahlt.
    Die Abnahme kann ich nicht machen oder (wie will ich es intern außer Funktion setzen, dafür brauche ich wahrscheinlich einen Schlüssel vom Schaltkasten, oder?)
    @Waldmann, danke! Habe ich verstanden.
    Ich dachte, dass die Produktnorm EN 13254-1, eine Erstprüfung der Schließkräfte fordert aber auf der anderen Seite gibt es glaube ich keine gesetzliche Vorschrift zur Schließkraftmessung. Gilt das für die wiederkehrenden Prüfüngen?
    Danke!
    Grüße
    Cooley