Eigenbau Presse CE Kennzeichnung

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  • :moin:

    da ich auf dem Gebiet bislang recht wenig zu tun hatte wollte ich hier mal nachfragen, was ihr davon haltet.

    In unserem Betrieb werden aktuell Hydraulik Zylinder und Pressen Gestelle gekauft und mit einer Steuerung ( Siemens Steuerung für Hubwege/ Druck und Verfahrwege) versehen.

    Hier teilte ich meinem Betriebsleiter bereits mit dass er, weil wir dadurch Hersteller einer Maschine nach MaschRL sind, ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen muss.
    Weiterhin erwähnte ich die Entsprechenden Passagen aus der MaschRL und dass neben der Konformitätserklärung, Schaltplänen, Konstruktionsplänen auch die Benutzerinformation,
    Displayhinweise und die Bedienungsanleitung sowie ggf. Wartungsanleitung dazu gehören.

    Außerdem sagte ich ihm, dass er hierfür auch auf die entsprechende C- Norm ( EN 693:2011) zurückgreifen kann.
    Aussage seinerseits war dann, dass er es nicht machen werde, weil es ja nur für den Eigengebrauch wäre X(
    Wenn ich eine Konformitätserklärung wolle, dann soll ich sie mir doch selbst schreiben.

    Bauchschmerzen bereitet mir auch eine Presse, welche anschließend in die Vereinigte Arabische Emirate zu einer unserer Niederlassungen exportiert werden soll.

    Was haltet ihr davon? Wie sollte man weiter vorgehen?
    Es ist wohl kaum meine Aufgabe, dies durchzuführen, da ich weder Festigkeitsnachweise vom Gestell, noch Schaltpläne von der gebastelten Steuerung o.ä. habe - ODER? ?(


    Danke schon mal für eure Hilfe

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr


    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
    "Es gibt nichts Gutes! Außer man tut es!" - Erich Kästner
    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

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  • Hallo Fasi Schuster,

    auch wenn Maschinen oder elektrische Betriebsmittel nur für die Verwendung in der eigenen Firma gebaut werden,
    müssen diese ein CE-Kennzeichnungsverfahren durchlaufen und eine Konformitätserklärung usw. erhalten.
    Du kannst die CE-Kennzeichnung selbst vornehmen oder auchvornehmen lassen, z.B. durch eine Dienstleistungsfirma.
    Geneuere Informationen findest du im Leitfaden für die INterpretation der Maschinenrichtlinie.
    Auf der Seite der BAuA findest du das INterpretationspapier.
    http://www.baua.de/SiteGlobals/Fo…t=Suche+starten

    Für die Verwndung der Maschine in den vereinigten Arabische Emiraten benötigst du keine CE- Erklärung. Hier sind die speziellen Landesvorschriften zu beachten.
    Die Maschine wird in diesem Fall nicht in der EU in Verkehr gebracht.

    Für weitere Fragen stehe ich dir gern zur Verfügung.

    Gruß drachen64


    Gib einem Menschen Macht und du erkennst sein wahres Gesicht.

  • Zum ersten Teil hast Du absolut recht. Am besten Du machst Deinen Standpunkt noch einmal schriftlich klar. Viele sind immer noch der Meinung für Eigenbedarf bräuchte es Konformitätserklärung. Der europäische Binnenmarkt heut bekanntlich m Werkstor auf (Auchtung Ironie).

    Der zweite Part ist keine Problem der Sifa. Hier ist eine CE-Kennzeichnung nicht von Interesse. Es gelten die Vorschriften des jeweiliegn Importeus. Soll sich doch der arabische Zoll darum kümmern.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo FaSiSchuster,

    da es sich in deinem Falle um eine Erweiterung einer Maschine handelt, bin ich schon der Meinung, dass ein CE-Konformitätsverfahren durchgeführt werden muss. Das ist natürlich nicht deine Aufgabe, kann aber vom TÜV oder einer ähnlichen Stelle durchgeführt werden. Und Selbstverständlich ist das auch bei "Eigengebrauch" notwendig, die MaschRL 2006/42/EG definiert das Inverkehrbringen hier sehr eindeutig (Eigengebrauch in Gänsefüßchen, da er das nicht machen müsste, wenn er und nur ER die Maschine baut und danach benutzt). Es ist natürlich schade, wenn Du von deinem Betriebsleiter hier keine Unterstützung erhältst, aber das lässt sich oft nicht ändern. Deine Vorgehensweise war m.E. richtig, ich empfehle aber das Ganze noch einmal in einer Aktennotiz oder Stellungsnahme schriftlich festzuhalten und an deinen Betriebsleiter und dessen direkten Vorgesetzten zu senden. Dadurch bist du abgesichert, da du ja zumindest für deine Beratung belangt werden kannst. Und damit kannst du dokumentieren, dass zumindest von deiner Seite alles rechtlich in Ordnung ist.

    Grüße

  • Servus,

    also das einzige was Du machen kannst, besser gesagt machen solltest,
    einfach die ganze Sache, deine Sichtweise Schriftlich mitteilen.

    Damit hast du den Kopf aus der Schlinge und der Unternehmer ist in seiner "Bringschuld".

    Gruß

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  • Danke für die Hilfe.....

    Gesagt getan! Gerade schriftlich alles noch mal festgehalten und der Betriebsleitung per Mail zukommen lassen.

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr


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