Beiträge von drachen64

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    Eine Notbefehlseinrichtung ist Teil eines Arbeitsmittels, ist aber zugleich eine Sicherheitsfunktion. Dementsprechend ist diese öfter als nur einmal im Jahr zu prüfen. Also muss da mal wieder die Gefährdungsbeurteilung ran........

    Hier ein Auzzug aus der DIN EN ISO 13850: 2008

    Folgende wichtige Anforderungen für die Not-Halt-Funktion werden erhoben:

    Die Not-Halt-Funktion muss jederzeit verfügbar und funktionsfähig sein, sie muss leicht zu betätigen sein als Stellteile dürfen eingesetzt werden
    - Pilztaster
    - Drähte, Seile, Schienen
    -
    Griffe
    -
    in besonderen Anwendungsfällen Fußschalter ohne Schutzhaube

    Notwendigkeit und Ausführung von Not-Halt-Einrichtungen

    Hallo Stephan,

    schau dir mal die Empfehlung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen der GDA an.
    Ich denke, dann hast Du gute Argumetationsgrundlagen.

    Dort findest Du unter Schritt 2 Ermittlung der psychischen Belastungen der Arbeit:
    a) Bestsandaufnahme
    Als erster Schritt der Ermittlung sollten zunächst die Informationen zusammengetragen werden, die über die psychische Belastung der Arbeit in den zu betrachtenden Tätigkeiten/Bereichen bereits vorhanden sind. Nutzbare Informationen können sich zum Beispiel aus bereits durchgeführten Mitarbeiterbefragungen oder (anderen) Gefährdungsbeurteilungen ergeben. Informationen über psychische Belastungen, die bereits vorliegen und hinreichend aktuell sind, müssen nicht neu erfasst werden.

    b) Auswahl von Vorgehensweisen
    Standardisierte schriftliche Mitarbeiterbefragungen:.....
    Beobachtung/Beobachtungsinterviews:........
    Moderierte Analyseworkshops........

    Hallo Fasi Schuster,

    auch wenn Maschinen oder elektrische Betriebsmittel nur für die Verwendung in der eigenen Firma gebaut werden,
    müssen diese ein CE-Kennzeichnungsverfahren durchlaufen und eine Konformitätserklärung usw. erhalten.
    Du kannst die CE-Kennzeichnung selbst vornehmen oder auchvornehmen lassen, z.B. durch eine Dienstleistungsfirma.
    Geneuere Informationen findest du im Leitfaden für die INterpretation der Maschinenrichtlinie.
    Auf der Seite der BAuA findest du das INterpretationspapier.
    http://www.baua.de/SiteGlobals/Fo…t=Suche+starten

    Für die Verwndung der Maschine in den vereinigten Arabische Emiraten benötigst du keine CE- Erklärung. Hier sind die speziellen Landesvorschriften zu beachten.
    Die Maschine wird in diesem Fall nicht in der EU in Verkehr gebracht.

    Für weitere Fragen stehe ich dir gern zur Verfügung.

    Hallo Kalima,


    nachdem was ich da lese: Nachrüstung optoelektronischer Signalgeber usw. gehe ich mal ganz stark davon aus, das es sich um eine sogenannte "Wesentliche Änderung" handelt.
    Damit wäre das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren nach MRL durchzuführen.
    Bedeutet die Anlage wir ohne Betriebserlaubnis betrieben!



    Im Fall einer Wesentlichen Veränderung müssen Roboter und Roboteranlagen den aktuell geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Dazu zählt die EN ISO 10218 Teile
    1 und 2, welche auch die Steuerungsnorm EN ISO 13849-1 mit Performance Level d beinhaltet. Die sicherheitsrelevanten Steuerungen müssen jedoch im
    Fall einer Wesentlichen Veränderung noch nicht zwingend dem Schutzniveau dieser Norm angepasst werden, da dies aufgrund der fehlenden Datenbasis zur Berechnung
    der Performance Level meistens nicht möglich ist.
    Es genügt in diesem Fall, wenn die sicherheitsrelevanten Stromkreise einer Roboteranlage wie z. B.:
    • Not- Halt
    • Zustimmungseinrichtung
    • Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (z. B. Lichtschranken, Laserscanner)
    • Taktile Schutzeinrichtungen (z. B. Schaltmatten, Schaltplatten, Schaltleisten)
    • Ortsbindende Schutzeinrichtungen (z. B. Zweihandschaltungen)
    • Türüberwachungsschaltungen mit und ohne Zuhaltung
    • Sicherer Einzelbetrieb eines Roboters bei Anlagen mit mehreren Robotern (z. B. zu Programmierzwecken oder Nachjustage)
    mindestens der Kategorie 3 gemäß EN 954-1 entsprechen (Zweikanaligkeit).


    Schau die die entsprechenden Normen an und die folgenden Infos der DGUV:


    DGUV Information 209-074 Industrieroboter


    Wesentliche Veränderungen von Produkten

    Interessant ist auch dieses
    Hier einfach mal in den angebotenen Unterlagen stöbern.

    Hallo, zunächst eine kurze Vorstellung
    Ich bin CE Manager / Fasi und Brandschutzbeauftragter, also die eierlegende Wollmichsau :)
    Ich bin zufällig auf dieser Seite gelandet, muss aber sagen, eine sehr gute Seite.

    So nun zum Thema:


    P.S.
    hier gibt's ein kostenloses Tool zur erstellung von Gefährdungs(Risiko)beurteilungen nach MaschRL:
    maschinenrichtlinie.de/index.php?id=587

    Vorsicht: Das Tool ist nicht schlecht, aber ohne nötige Vorkenntnisse und das nötige Wissen um die relevanten Normen ist das gefährlich.
    Da die alten Komponenten höchstwahrscheinlich nicht konform mit den harmonisierten Normen sind, muss das Konformitätsbewertungsverfahren vollständig durchlaufen werden. Zu beachten sind aber nicht nur Normen..... Zunächst musst du erst einmal feststellen, welche Richtlienen relevant sind. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtline, EMV Richtline/ Druckbehälterrichtlinie , Artexrichtlinie,..... um nur mal eine Auswahl zu nennen.
    Zu beachten ist, das sich zum 20.04 die Niederspannungsrichtline,und EMV Richtlinen geändert haben, weiter Richtlinien ändern sich im laufe des Jahres.
    Da es sich um ein erstmalige Inverkehrbringen handelt, sind alle relevanten aktuellen Richtlinien und Normen einzuhalten. Bedeutet, die gebrachten Anlagenteile müssen den neuen Normen und Richtlinien entsprechen, was wohl ohne größere Umbauten nicht möglich ist.
    Anschließend ist dann die Verkettung der Gesamtanlage zu bewerten.
    Mein Tipp:
    Ohne geeignetes Wissen lieber die Finger davon lassen. Gern gebe ich Dir weitere Tips oder auch eine Adresse für eine gute Ausbildung.
    Schreib mich an, dann bekommst du meine Mailaddy.

    Gruß drachen64