Aktualisierung BGR 500 / Betreiben von Arbeitsmitteln

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  • Hi Zusammen,

    Hier ein Auszug aud demm Heft 10 Tiefbau / Oktober

    kapitel 2.12 Abschnitt3.3 des regeltextes enthält bisher ein generelles verbot für den aufenthalt von personen im gefahrenbereich von erdbaumaschinen.
    Aus arbeitstechnischen gründen waren regelverstöße damit vielfach unvermeidlich.
    Der nunmehr beschlossene änderungsvorschlag bringt hier eine Praxis gerechte ausweitung des spielraumes für regelkonformes handeln.
    Neu darin ist auch der verweis auf die Gefährdungsbeurteilung durch den unternehmer.
    Eine Listung beispielhafter maßnahmen zur gefahrenabwehr wird den modifizierten regeltext vervollständigen.
    Auf grund von Kap. 2.12 Abschnitt 3.16 der BGR 500 dürften bagger, welche weniger als 1.000kg traglast (in der kleinsten um 360° schwenkbaren ausladung) bzw. weniger als 40 kNm kippmoment aufweisen, ohne eine überlast-warneinrichtung nicht im hebezeugeinsatz eingesetzt werden - und das, obwohl sie nach din-en 474-5 weder über eine solche einrichtung verfügen müssen, noch vom hebezeugeinsatz ausgenommen sind.
    der vom sachgebiet erdbau vorgelegte aktualisierungsvorschlag hat zum ziel, den abschnitt 3.16 an die technische entwicklung und an die praxis auf den baustellen anzupassen.
    Demnach wäre eine hebezeugeinsatz ohne überlastwarneinrichtung zulässig, wenn und soweit der hersteller diesen einsatz als bestimmungsgemäß erklärt hat.
    Die bestimmungsgemäße verwendung mußin der betriebsanleitung spezifiziert sein.
    Es ist zu erwarten, dass die entsprechend revidierte BGR 500 - nach umsetzung der noch erforderlichen redaktionellen änderungen - demnächst in druckfassung sowie auf den internetseiten zur verfügung stehen. https://sifaboard.de/www.hvgb.de

    gruß matthias

    "Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit"

    Einmal editiert, zuletzt von M. Neupert (19. Oktober 2006 um 09:07)

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  • dass die Zahl der Unfälle steigt!?

    Also immer schön nachlesen, was der Hersteller zu *bestimmungsgemäß* sagt und in die BA aufnehmen.