Gibt es irgendeine verpflichtende Regelung, ob man für die Benutzung einer Hubarbeitsbühne eine gesonderte Fortbildung benötigt?
Die außer Kraft gesetzte UVV "Hubarbeitsbühnen" enthielt solche Regelung nicht, sondern nur recht allgemeine Anmerkungen zu Voraussetzungen, wie Alter mind. 18 Jahre usw.
Habt Ihr Hinweise für mich?