Mahlzeit,
ich habe eine Gefährdungsbeurteilung für Batterieladestadtionen in unseren Werk durchgeführt, als Leitfaden habe ich Informationen aus den BGI5017 "Ladeeinrichtung für Fahrzeugbatterien" herangezogen.
Im Punkt 3.2 Explosionsschutz und Lüftung, geht es um explosionsfähige Atmosphäre (Wasserstoff), das dieser den Grenzwert (UEG) von 50% der UEG gehalten werden soll (10% sind anzustreben).
Wie bitte kann ich das Prüfen... ?
Bitte dringend um Eure Erfahrungshilfe...
Danke
Gruß
ebeto01