Telearbeit / mobiles arbeiten / Home Office

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  • Hallo Zusammen,

    wie geht ihr mit diesem Thema um.

    Bei uns bis jetzt noch fast gar nicht und nun soll eine Dienstvereinbarung dazu erstellt werden.
    Wir haben viel Mitarbeiter (Journalisten) die Weltweit reisen und teilweise auch von zu hause aus arbeiten.

    Muss jeder Arbeitsplatz vor der ersten Nutzung begangen werden?

    Für Infos wäre ich dankbar.

    Gruß
    Wolfgang

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  • Moin Wolfgang,

    ja, haben wir.

    Zur Betrachtung kommen mehrere Dinge:
    Von Seiten "Arbeitszeit" gibt es eine entsprechende Betriebsvereinbarung über die Personaler.

    Von Seiten der "Arbeitssicherheit" gilt alles, was auch im normalen Betrieb gilt:
    Also Stellung der geprüften Arbeitsmittel, Begehung des Arbeitsplatzes, GB zum Arbeitsplatz, Ergonomie, Beleuchtung, etc., denn gerade im Haushalt gibt es viele Gefahrenstellen, die so gar nicht gesehen werden.

    Wichtig wäre für mich:
    Eine ausführliche Unterweisung. Hier sollte der Home-AN genau wissen, was denn seine versicherten Tätigkeiten sind und was eben nicht. Selbstverständlichkeiten, wie der Gang zur Toilette, zum Briefkasten, zur Kaffeemaschine oder kurz aus dem Haus raus, sollten geklärt sein.
    Das würde man gut gemeinsam mit einem Personaler, einem Arbeitsschützer und einem Vertreter des Betriebsrates klären.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)