1.000-Mann Quote

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  • Moin,

    ich bin gerade man wieder an dem allseits beliebten Spiel "Auswertung von Zielen und Kennzahlen" für meine Lieblings-Controller. Eine Kennzahl ist z.B. die 1.000-Mann Quote. Die Berechnung als solche ist ja kein Problem. Jetzt kommt das große ABER. Wer zählt den alles als "Vollarbeiter" bei der Ergebnisermittlung? Sind das auch die versicherten Kinder im Kindergarten, dem Hort und der Krippe? Damit würde ja die Zahl wirklich in die Höhe geschossen, denn die meisten Unfälle passieren halt in den Kinderbetreuungseinrichtungen. Bei der Unfallkasse Hessen und auch Thühringen habe ich gesehen, dass die Zahlen der Kinderbetreuungseinrichtungen gesondert gelistet werden.

    Ist z.B. in dieser Statistik im Bereich UV öffentliche Hand der Anteil der Kinder mit drin? Ich will nicht wegen so einer "Erbsenzählerfrage" extra die DGUV bemühen. Vielleicht weiß es ja jemand von Euch.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin Frank,

    ich kenne das nur so: Vollarbeiter sind die, die auch die normale wöchentliche Arbeitsleistung machen. Also 40 Std./Woche als Tarif, die Raumpflegerin mit 20 Stunden/Wo ist dann 1/2 Vollarbeiter.

    Bei den Kindern? Keine Ahnung.

    Wir haben Studies. Die zählen laut Unfallkasse auch zu den Schützenden. Zeitlich ist da jeder gleich. Egal ob jetzt der "Schwänzer" oder der Vollbesucher mit 15 Wochenstunden. Für die SiFa-Betreuung zählen die jedoch wieder die Hälfte. Zum Glück machen wir da überhaupt keine Statistiken. Unfallauswertung und gut ist es.

    Frag doch mal direkt bei deiner UK nach.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wer zählt den alles als "Vollarbeiter" bei der Ergebnisermittlung?

    Der "Vollarbeiter" ist eine rein statistische Größe.
    Anzahl der Vollarbeiter = Gesamtzahl der im Jahr geleisteten Arbeitsstunden / durchschnittliche Anzahl der jährlichen Arbeitsstunden eines Mitarbeiters (= Vollarbeiterrichtwert)
    Die Unfallkassen rechnen derzeit mit: 1 Vollarbeiter = 1550 Arbeitsstunden pro Jahr = Vollarbeiterrichtwert
    So werden Teilzeitkräfte auch nur mit ihrem "Anteil" am Unfallgeschehen berücksichtigt.

    Siehe auch hier.


    Sind das auch die versicherten Kinder im Kindergarten, dem Hort und der Krippe?

    Nein. Da das zwar "Versicherte" sind, aber keine "Beschäftigten" (oder vergleichbare Personen); ein kleiner aber feiner (und wichtiger) Unterschied.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    2 Mal editiert, zuletzt von Safety-Officer (13. Juli 2016 um 15:27)