Hallo zusammen,
wie handhabt Ihr die Betreuung von Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten? Im Wesentlichen meine ich die Berechnung der Betreuungszeit nach DGUV V2. Ich habe ein Unternehmen bisher immer als Ganzes gesehen und die Betreuungzeit dann auf verschiedene Betriebsstätten aufgeteilt. Nun gab es eine kleine Diskussion mit meinem Kollegen, welcher der Meinung ist, dass man einzelne Betriebsstätten auch separat betrachten kann. D.h. eine Betriebsstätte mit 6 Mitarbeitern von einem Unternehmen mit 60 Mitarbeitern, benötigen nur eine Regelbetreuung nach DGUV V2 Anlage 1 und keine Gesamtbetreuung nach DGUV V2 Anlage 2. Als Beispiel nannte er Banken oder Handelsketten. Bin nun etwas irritiert und freue mich auf eure Meinungen