Arbeitsschutzbetreuung bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten

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  • Hallo zusammen,

    wie handhabt Ihr die Betreuung von Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten? Im Wesentlichen meine ich die Berechnung der Betreuungszeit nach DGUV V2. Ich habe ein Unternehmen bisher immer als Ganzes gesehen und die Betreuungzeit dann auf verschiedene Betriebsstätten aufgeteilt. Nun gab es eine kleine Diskussion mit meinem Kollegen, welcher der Meinung ist, dass man einzelne Betriebsstätten auch separat betrachten kann. D.h. eine Betriebsstätte mit 6 Mitarbeitern von einem Unternehmen mit 60 Mitarbeitern, benötigen nur eine Regelbetreuung nach DGUV V2 Anlage 1 und keine Gesamtbetreuung nach DGUV V2 Anlage 2. Als Beispiel nannte er Banken oder Handelsketten. Bin nun etwas irritiert und freue mich auf eure Meinungen ;)

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  • Ich betrachte die Unternehmen immer als ganzes ohne zu beachten wo wie viele Mitarbeiter sind !

    Das ganze nivelliert sich ja dann bei den Begehungen, kleiner Standort wenig aufwand großer Standort viel Aufwand wenn das Aufgabengebiet gleich ist. Werden an den unterschiedlichen Standorten auch sehr unterschiedliche Leistungen erbracht muss man neu überlegen, z.B: Bürostandort mit vielen Mitarbeitern und die Firma hat noch einen Tiefbaubereich.

    Gruß

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Wenn man es ganz genau haben möchte:
    a) verschiendene Mitgliedsnummern (möglicherweise unterschiedliche BG) = getrennte Betrachtung
    b) eine Mitgliedsnummer (somit nur eine BG) = anteilge Betrachtung

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)