Notausgang / Rettungswegkennzeichnung

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  • Hallo,

    wir haben durch einen Brandschutzgutachen die auflage, alle Kennzeichnungen der Flucht und Rettungswege entsprechend der ASR1.3A zu kennzeichen.
    Bedeutet Hintergrundbeleuchtet oder fluoreszierend... Wir haben 44 Kennzeichen in unsern Werk.
    Welche Kennzeichen müssen Hintergrundbeleuchtet sein...?

    Danke für eine schnelle Antwort...

    Gruß
    ebeto01

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  • Moin,

    ich würde es an folgendem Satz der ASR 1.3 im Kap. 5 festmachen:

    (7) Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden, muss auf Fluchtwegen die
    Erkennbarkeit der dort notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch
    Verwendung von langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall der
    Allgemeinbeleuchtung für den Zeitraum der Flucht in einen gesicherten Bereich
    erhalten bleiben. Hierbei ist eine ausreichende Anregung der langnachleuchtenden
    Produkte sicherzustellen. Diesbezügliche Anforderungen enthält die
    ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“.

    Das heißt für mich weiter: Können langnachleuchtende Zeichen auf Grund fehlender oder zu geringer künstlicher Beleuchtung nicht lange genug nachleuchten, muss ein Zeichen mit Hintergrundbeleuchtung her - oder aber eine Sicherheitsbeleuchtung.

    Das aber kannst Du nur auf Grund der spezifischen Umstände in Deinem Betrieb selbst festlegen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.