DGUV Vorschrift 70

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  • Guten Morgen, bei uns werden die Neufahrzeuge bereits mit DGUV 70 ausgeliefert (Neuwagen), dann sehe ich das so, dass man nicht noch einmal prüfen muss.

    Das finde ich toll - dann erübrigt m.E. sich die Prüfung. Ich denke, Ihr habt dies vertraglich mit dem Lieferanten geregelt?!
    Und was das Thema "Elektrogeräte" angeht, werde ich mir den Link einrahmen.
    Was hatte ich hier Diskussionen, die sich aber auch um die Transportschäden drehten.
    Die in dem Beitrag angesprochene Prüfung nach § 4 Abs. 5 BetrSichV sollte ja ohnehin erfolgen (Wareneingangskontrolle, ist das Gerät auch für die angedachte Verwendung geeignet,...).

    Danke, Sifuzzi.


    Aber was bleibt ist - auch im ersten Jahr - so bald als möglich - DGUV V70 prüfen.


    Vielen Dank

    damax

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