Hallo,
gibt es eigendlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen für Gefährdungsbeurteilungen?
Gruß Tilo
Aufbewahrungsfristen für Gefährdungsbeurteilungen?
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6prozent -
5. Oktober 2006 um 14:43 -
Erledigt
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- Offizieller Beitrag
Hi Tilo,
ääh, das versteh ich jetzt nicht so recht..
Gefährdungsbeurteilungen müssen ja immer vorhanden sein..
Ausserdem müssen diese ja regelmäßig aktuallisiert und auf den neuesten Stand gebracht werden.herbert
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Eine aus dem Bauch Antwort!
Ich würde mir den gesamten Schriftverkehr aufbewahren den ich je über eine Gefährdungsbeurteilung gemacht habe.
Alleine nur um bei einem Unfall darzulegen welche Gedankengänge und Informationen ich hatte beim erstellen.
Gruß RaBau
P.S. den gesamten Schriftverkehr zu erhalten ist verdammt schwierig und nicht immer möglich aber man sollte es den 100% nahe bringen
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soweit ich weiß
wie auch Lärmkataster und arbeitsmedizinische Vorsorgekarteien etc.Ich schaue später noch mal nach der *Quelle*
evtl. hier?
[http://www.lzk-bw.de/PHB/handbuch/d…wahrungsfristen -
Zitat
Original von gladis
soweit ich weiß
wie auch Lärmkataster und arbeitsmedizinische Vorsorgekarteien etc.Ich schaue später noch mal nach der *Quelle*
evtl. hier?
[http://www.lzk-bw.de/PHB/handbuch/d…wahrungsfristenHallo Gladis,
du wunder der Internetseiten und Vorschriftenqueen :D.
Aber dein LInk funktioniert nicht.
GRuß RaBau
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danke danke .. *lach*
funktioniert eben bissi *hintenrum*..die PDF ist zu groß als Anhang
man nehme den Link und reduziere ihn von / zu / so lange, bis man zu einer öffenbare URL kommt
http://www.lzk-bw.de/lzk/aktuell00.phpdann weiß man aus dem alten Link - man sucht ein handbuch..also..wo steht etwas von handbuch?.. AHA..da gibt es sogar zwei..
Praxishandbücher oder das LZK- Handbuchjetzt muß man allerdings Initiative entwickeln ... *lach*
und ein wenig rumklicken..dabei findet man vielleicht andere interessante Dinge.. z.B. aushangpflichtige Gesetze waren hier auch schon ein Thema.. oder BAs.. oder Unterweisungshilfen..oder Angebotsuntersuchungenwie auch immer..
irgendwann schaut man ins *Qualitätsmanagement für die Zahnarztpraxis* - > sieht Checklisten -> und schaut rein
http://www.lzk-bw.de/PHB/handbuch/d…221448-D142.doc
udn findet unter 2. -> Aufbewahrungsfristen...dann hoffe ich mal, das DAS jetzt funktioniert..
obwohl das wohl wie mit der Aufbewahrungsfrage ist, die wir hier schon einmal diskutierten.
Ich habe keine Rechtsquelle gefunden, die eine exakte Zeit vorgibt. Bleibt wohl nur die innerbetriebliche Regelung.