Aufbewahrungsfristen für Gefährdungsbeurteilungen?

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    • Offizieller Beitrag

    Hi Tilo,
    ääh, das versteh ich jetzt nicht so recht..
    Gefährdungsbeurteilungen müssen ja immer vorhanden sein..
    Ausserdem müssen diese ja regelmäßig aktuallisiert und auf den neuesten Stand gebracht werden.

    herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

  • Eine aus dem Bauch Antwort!

    Ich würde mir den gesamten Schriftverkehr aufbewahren den ich je über eine Gefährdungsbeurteilung gemacht habe.

    Alleine nur um bei einem Unfall darzulegen welche Gedankengänge und Informationen ich hatte beim erstellen.

    Gruß RaBau

    P.S. den gesamten Schriftverkehr zu erhalten ist verdammt schwierig und nicht immer möglich aber man sollte es den 100% nahe bringen

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Zitat

    Original von gladis
    soweit ich weiß
    wie auch Lärmkataster und arbeitsmedizinische Vorsorgekarteien etc.

    Ich schaue später noch mal nach der *Quelle*

    :)

    evtl. hier?
    [http://www.lzk-bw.de/PHB/handbuch/d…wahrungsfristen

    Hallo Gladis,

    du wunder der Internetseiten und Vorschriftenqueen :D.

    Aber dein LInk funktioniert nicht.

    GRuß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • danke danke .. *lach*

    funktioniert eben bissi *hintenrum*..die PDF ist zu groß als Anhang

    man nehme den Link und reduziere ihn von / zu / so lange, bis man zu einer öffenbare URL kommt
    http://www.lzk-bw.de/lzk/aktuell00.php

    dann weiß man aus dem alten Link - man sucht ein handbuch..also..wo steht etwas von handbuch?.. AHA..da gibt es sogar zwei..
    Praxishandbücher oder das LZK- Handbuch

    jetzt muß man allerdings Initiative entwickeln ... *lach*
    und ein wenig rumklicken..dabei findet man vielleicht andere interessante Dinge.. z.B. aushangpflichtige Gesetze waren hier auch schon ein Thema.. oder BAs.. oder Unterweisungshilfen..oder Angebotsuntersuchungen

    wie auch immer..
    irgendwann schaut man ins *Qualitätsmanagement für die Zahnarztpraxis* - > sieht Checklisten -> und schaut rein
    http://www.lzk-bw.de/PHB/handbuch/d…221448-D142.doc
    udn findet unter 2. -> Aufbewahrungsfristen

    ...dann hoffe ich mal, das DAS jetzt funktioniert..
    obwohl das wohl wie mit der Aufbewahrungsfrage ist, die wir hier schon einmal diskutierten.
    Ich habe keine Rechtsquelle gefunden, die eine exakte Zeit vorgibt. Bleibt wohl nur die innerbetriebliche Regelung.