Gefährdungsbeurteilung Regale

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo, ein letztes vielleicht noch...nicht weil ich das letzte Wort haben will...
    an den Waldmann.
    Bin mit Deinem letzten Beitrag völlig einverstanden. Zumal ich rein zufällig weiß, wie solch ein "Leergang" :) bei einem großen deutschen Institut zustande gekommen ist. Diese Leute sind auf Umsatz ausgerichtet und sind natürlich bestrebt Ihre Räume aus zulasten. Nicht?
    Vergleichbar mit Krankenhäusern, die in erster Linie operieren wollen, um die Betten voll zu bekommen.

    Danke

  • ANZEIGE
  • Hallo Axel,

    ok, wobei die DIN 15635 im Grunde die alte BGR 234 widerspiegelt. Der Unterschied ist jedoch der Preis! In gedruckter Form sind das Null zu ca. 150€. Das hat schon was.
    Viele Abbildungen sind da gleich.

    Frage doch spaßeshalber einmal den/die Regalprüfer, die jetzt nach DIN prüfen, wer denn davon die DIN hat.

    Ja, ich habe die DIN, denn der freundliche Herr Ausbilder von dem großen Dienstleistungsunternehmen hat sie bei der Schulung gleich als Kopie verteilt :) .....wenn das der Beuth wüsste :) :) :)

    ....wer früher stirbt ist länger tot....

  • Hallo zusammen,

    zur Klarstellung vorab:

    Seit ich bei der BG als TAB ausgeschieden bin, führe Seminare in Sache Regalsicherheit durch. Dies ist mein Hobby – ich muss nicht davon leben (habe ja meine Pension).
    Auch muss ich, da ich keine Räume habe, diese auch nicht ausfüllen. Umsonst sind die Seminare jedoch nicht; denn was nichts kostet - ist auch nichts wert!
    Ärgerlich ist nur, wenn auf gutes Geld Schrott geliefert wird...
    Doch nun zum eigentlichen Thema.


    In meiner Seminarreihe „Weiterbildung Regalprüfer“ wird immer wieder die Frage angesprochen: Gibt es Regale, die nicht geprüft werden müssen?

    Dazu die Unterfragen:

    • Inwieweit müssen Regale in Kleinbetrieben geprüft werden?
    • Gehören Fachbodenregale des Elektroinstallateurs oder die Aktenregale einer Anwaltskanzlei auch dazu?
    • Wie müssen Regale in Bereichen von Verkaufsflächen (wie z. B. bei Baumärkten oder Drogeriemarktketten) geprüft werden?

    Meine Antwort darauf ist:

    Ausschlaggebend dafür, ob ein Regal geprüft werden muss ist nicht die Betriebsgröße oder der Gewerbszweig, sondern allein das Ergebnis der gemäß § 3 BetrSichV durchzuführende Gefährdungsbeurteilung.

    So sind z.B. Gefährdungen durch fehlende Kennzeichnung, Überlastung oder mangelnde Standsicherheit denkbar, auch wenn die betreffenden Regale nicht aus Stahl gefertigt sind oder dort keine Flurförderzeuge eingesetzt werden.

    Ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung keine Gefahren, ist auch nichts zu prüfen.

    Viele Grüße
    Maurus