Moin,erkäre doch mal bitte, wie du in der Konstellation die Sifa in den Bereich der Straftat rücken willst, gerne mit Verweis auf die GefStoffV.
Gruß
Moritz
Guten Morgen,
da habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Die Ordnungswidrigkeit/Straftat bezieht sich auf den Unternehmer, nicht auf die Sifa. Sollte aber bei Personenschaden Ermittlungen aufgenommen werden, dann kann man das bei der Sifa nicht ausschließen, wenn sie es nicht an den GF eskaliert. Und hier denke ich ist die ASA ein gutes Instrument.
Gruß
Stephan