Hallo,
nachfolgend ein Auszug aus einer E-Mail aus dem Arbeitskreis "Sicherheit
in der Wirtschaft" der IHK Rhein-Neckar:
Im Rahmen des Arbeitsschutzes sind Unternehmen verpflichtet, psychische Belastungen für die Gefährdungsbeurteilung zu
ermitteln. Doch wie funktioniert das? Dies fragen sich viele Betriebe, denn es herrscht große Unsicherheit zu den notwendigen
Maßnahmen für eine korrekte psychische Gefährdungsbeurteilung. Die IHK Pfalz hat gemeinsam mit der IHK Rhein-Neckar
bereits im September 2015 interessierte Unternehmen in einer Veranstaltung über das Thema informiert. Aufgrund der großen
Nachfrage bieten wir nun erneut eine Veranstaltung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung an. Beleuchtet wird das Thema zum
einen aus Sicht der Arbeitnehmer, es werden typische Ursachen von psychischen Belastungen erläutert und es wird u.a. das
Stufenkonzept der psychischen Gefährdungsbeurteilung dargestellt. Während und nach den Vorträgen besteht die Gelegenheit,
Fragen an die Referenten zu stellen. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, Netzwerke zu pflegen und neue Kontakte zu knüpfen.
Wir laden Sie herzlich ein zur
Informationsveranstaltung „Psychische Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
am Dienstag, 26. April 2016, von 16:00 bis ca.18:30 Uhr
in der IHK Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim.
Kostenfrei, Anmeldung unter: https://www.rhein-neckar.ihk24.de/System/veranst…terminId=274488
Vielleicht ist diese Veranstaltung von Interesse.
Gruß
Simon Schmeisser