Hallo,
Kennt sich jemand mit der Seveso III Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rats (Seveso-III-Richtlinie)) aus?
Ist in Deutschland auch in die StörfallVO aufgenommen worden.
Welche Lagermengen(begrenzungen)/Maßnahmen ergeben sich da für CMR-Stoffe?
Insbesondere Carz Cat 1B Stoffe. Ich habe gelesen, dass es da Lagermengeneinschränkungen gibt, aber noch nichts konkretes gefunden.
Ich kann da nur mengenabhängige Maßnahmen sehen.
In der TRGS 510 sind ebenfalls die Maßnahmen, die zu treffen sind beschrieben, aber keine Mengenbegrenzungen. Und keine Maßnahmen im Bezug auf Veröffentlichung usw.
Ein Kunde schrieb mir: There are handling restrictions for CARZ Cat 1B mixtures (limited storage for plants under “Seveso” directive).
Gruß
Ralf