BfArM-Bewertung bezüglich automatisch höhenverstellbarer Therapieliegen

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  • Hallo liebe Safety-Gemeinde,

    wir hatten in der vergangenen Woche in einer unseren REHA-Klinik Besuch von der BGW. Die Dipl.-Ing. der Chemie erzählte uns dabei von einem tödlichen Arbeitsunfall in einer REHA-Praxis. Eine Reinigungskraft hatte den Auftrag unterhalb der elektr. höhenverstellbaren Liegen zu reinigen. Anstatt diese beiseite zu schieben und dann zu putzen, beugte sich die Kollegin von der Seite zwischen die Holme der Liege und fing an zu putzen. Dabei muss sie wohl den Fussschalter betätigt haben. Dabei hat sie sich selbst in der Liege eingeklemmt. Die Prüfung der Liege hat ergeben, dass diese sich bis ganz tief nach unten bewegen ließ, des weiteren keine Sperrbox mit einem Schlüsselschalter installiert war.

    Dieser tödliche Unfall zeigt uns mal wieder, dass in der Arbeitswelt und den damit verbundenen Unfällen nichts, aber auch nicht unmöglich ist.

    Jetzt zu meiner eigentlichen Fragestellung für eine hoffentlich rege Diskussion. Wir haben von der TAB'in unten beigefügte Empfehlung des BfArM zugesandt bekommen. Die TAB'in verlangt jetzt von uns die Liegen umzurüsten, bzw. wenn nicht möglich, neu zu beschaffen. Unsere Liegen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Hier greift natürlich die BetrSichV (s. §4 BetrSichV).
    Muss ich jetzt wirklich die Liegen mit einer Sperrbox oder mit einer Rutschkupplung umrüsten oder neu beschaffen? Oder kann ich die einfach den Schutzkontaktstecker in einer Box einschließen, so dass nur berechtigte Personen die Liege in Betrieb nehmen können. Wenn ich jetzt noch die Handlungsanweisung so gestallte, dass nicht zwischen die Holme der die Liegen geklettert werden darf (inkl. Unterweisung), müsste ich doch ausreichend getan haben? Wie seht Ihr das?

    Dateien

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Moin Mick,

    das Thema ist schon etwas älter. Schon im Jahr 2004/2005 kam vom RP in Hessen ein Rundschreiben das die Therapieliegen gegen unbeabsichtigtes Betätigen geschützt werden müssen. Der traurige Anlass war damals der tödlicher Unfall eine Kindes.
    Wir haben die Liegen mit einem Schlüsselschalter nachgerüstet.

    Gruß

    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler

    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

  • Die Liegen kann ich nicht beurteilen. Auch nicht WAS du machen solltest oder kannst.

    Ich möchte nur zu bedenken geben, wenn aus Kostengründen das Problem hinausgeschoben wird und in der Zwischenzeit passiert etwas, dann kann man Unwissenheit nicht vorschieben. Und dann wirds richtig teuer.

    Ein Schildchen mit Warnhinweis vor Quetschgefahr, ist zwar gut, aber für sich allein nicht die Lösung, denke ich.

    Das Ding muss halt gegen unebabsichtigtes Bedienen gesichert werden. Wenn das mit Wegsperren der Schutzkontaktstecker geht ist das ja erst mal eine Maßnahme. Vieleicht mit dem Hersteller beraten was man sonst noch machen könnte.

  • Moin Mick,

    das Thema ist schon etwas älter. Schon im Jahr 2004/2005 kam vom RP in Hessen ein Rundschreiben das die Therapieliegen gegen unbeabsichtigtes Betätigen geschützt werden müssen. Der traurige Anlass war damals der tödlicher Unfall eine Kindes.
    Wir haben die Liegen mit einem Schlüsselschalter nachgerüstet.

    Gruß

    Dirk

    Ja von diesem Unfall haben wir mit der TAB'in auch gesprochen.
    @Andrasta, @disc42
    Die nachgerüsteten Schlüsselschalter wurden vom Erbauer der Massageliegen geliefert, oder waren das Eigenkreationen?

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Die nachgerüsteten Schlüsselschalter wurden vom Erbauer der Massageliegen geliefert,

    Soweit es die Hersteller noch gab haben wir das in Absprache mit dem Hersteller mit deren Schlüsselschaltern nachgerüstet.

    Einige Liegen haben wir auch ganz einfach entsorgt........

    Gruß

    Dirk

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