Hallo liebe Safety-Gemeinde,
wir hatten in der vergangenen Woche in einer unseren REHA-Klinik Besuch von der BGW. Die Dipl.-Ing. der Chemie erzählte uns dabei von einem tödlichen Arbeitsunfall in einer REHA-Praxis. Eine Reinigungskraft hatte den Auftrag unterhalb der elektr. höhenverstellbaren Liegen zu reinigen. Anstatt diese beiseite zu schieben und dann zu putzen, beugte sich die Kollegin von der Seite zwischen die Holme der Liege und fing an zu putzen. Dabei muss sie wohl den Fussschalter betätigt haben. Dabei hat sie sich selbst in der Liege eingeklemmt. Die Prüfung der Liege hat ergeben, dass diese sich bis ganz tief nach unten bewegen ließ, des weiteren keine Sperrbox mit einem Schlüsselschalter installiert war.
Dieser tödliche Unfall zeigt uns mal wieder, dass in der Arbeitswelt und den damit verbundenen Unfällen nichts, aber auch nicht unmöglich ist.
Jetzt zu meiner eigentlichen Fragestellung für eine hoffentlich rege Diskussion. Wir haben von der TAB'in unten beigefügte Empfehlung des BfArM zugesandt bekommen. Die TAB'in verlangt jetzt von uns die Liegen umzurüsten, bzw. wenn nicht möglich, neu zu beschaffen. Unsere Liegen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Hier greift natürlich die BetrSichV (s. §4 BetrSichV).
Muss ich jetzt wirklich die Liegen mit einer Sperrbox oder mit einer Rutschkupplung umrüsten oder neu beschaffen? Oder kann ich die einfach den Schutzkontaktstecker in einer Box einschließen, so dass nur berechtigte Personen die Liege in Betrieb nehmen können. Wenn ich jetzt noch die Handlungsanweisung so gestallte, dass nicht zwischen die Holme der die Liegen geklettert werden darf (inkl. Unterweisung), müsste ich doch ausreichend getan haben? Wie seht Ihr das?