Guten Abend,
aktuell plane ich bei einer Werkstatt mit Autohaus ein Lagerkonzept für die eingesetzten Gefahrstoffe.
Generell hat sich herausgestellt das die Kleinmengenregelung (TRGS 510) nicht in Anspruch genommen werden kann, da die vorgehaltenen Gefahrstoffe die Mengengrenzen überschreiten.
Für die Gefahrstoffe werden nun Gefahrstoffschränke/Gefahrstoffcontainer bestellt.
Für alle wassergefährdente Stoffe (ADD Blue etc.) werden Bauartzugelassene Auffangwannen bestellt.
Wie verhält es sich aber mit Gefahrstoffen und Wassergefährdenten Stoffen die im Verkaufsraum ausgestellt sind?
Also Öle, Felgenreiniger und andere tolle Sachen die ein Auto schöner machen.
Die Kleinmengenregelung in diesem Brandabschnitt würde funktionieren, aber eine Auffangwanne ist kaum umsetzbar.......
Eine Bereitstellung der Tagesmenge fällt eigentlich auch raus, da die Stoffe logischerweise nicht jeden Tag hin und hergeräumt werden und mehr im Regal steh als jeden Tag verkauft wird.
Ist hierfür auch immer eine Auffangwanne gem. der TRGS 510 Pflicht?
Wie funktioniert denn die Thematik bei Baumärkten oder Einkaufsmärkten? Wenn ich da sehe dass da mal locker 250L Scheibenreiniger herumstehen und weder Auffangwannen noch sonstiges vorhanden sind muss es doch etwas geben was ich im Regelwerk übersehen habe oder?
Freundliche Grüße aus Kronach