Ich habe ja mal "was Anständiges" gelernt und bin u. a. auch Maschinenschlosser, aber seit damals hat sich einiges getan. Ich habe also ein paar Fragen an die Kollegen aus der Metallbranche:
Es dreht sich um einen Unfall, bei dem der Mitarbeiter sich beim Einstellen der hydraulisch betätigten Spannzange ein Stück vom Finger abgequetscht hat. Mich wundert die Schilderung, weshalb ich vor der Erstellung der Unfallanzeige zunächst den Unfall selber nachvollziehen können möchte. Ist es richtig, daß auch das Spannen bei geöffneter Arbeitsraumtür eigentlich nur mit geringem Vorschub und verminderter Kraft erfolgt? Kann man annehmen, daß evtl. die Sicherheitseinrichtung 'Türkontrolle' unwirksam gemacht wurde? Wer kann mir dazu ein paar Worte sagen?
Gruß Michael