Nutzungsänderung von Gebäuden

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  • Hallo zusammen,

    ich bin seit April 2015 als SiFa bei einem privaten Bildungsträger bestellt. Im Rahmen der jährlichen Ortsbegehungen kam die Frage auf ob und wenn ja welche unserer Niederlassungen eine Genehmigung über die Nutzungsänderung benötigen.
    Meine Frage wäre jetzt auf Grund welcher Verordnungen oder Gesetze kann ich beurteilen ob eine Genehmigung erforderlich ist. Habe zwar bereits in der SBauVO, VSTaettVO und in der BauO NRW nachgelesen konnte aber nichts wirklich schlüssiges finden.
    Wäre toll hier die ein oder andere Antwort zu finden ....

    Grüße aus dem (verregneten) Sauerland

    Für das Lesen meiner Beiträge wird ab 2007 eine Gebühr in Abhängigkeit
    von der Anzahl der Worte erhoben. Entscheidend für die Erhebung der
    Gebühr wird dabei nicht das tatsächliche Lesen des Beitrages sein,
    sondern, dass Sie die Möglichkeit hätten, diesen Beitrag zu lesen!
    Für
    die Anregung zu dieser Geschäftsidee bedanke ich mich recht herzlich bei
    der Deutschen GEZ bzw. der Österreichischen GIS!
    :u:

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  • Ich verstehe deine Frage nicht? Das sind doch genehmigte Bauten wo Eure Niederlassungen sind oder was war der vorher in den Räumlichkeiten untergebracht?

    Gruß

    Renè

  • Kurze Info zum Thema Privater Bildungsträger

    Auftraggeber wie z.B. das REZ schreiben Maßnahmen aus, Bildungsträger bewerben die Maßnahme. Sofern eine Maßnahme an Orten gewonnen werden an denen es noch keine Niederlassungen gibt werden Räume angemietet. Das sind dann überwiegend leerstehende Büroräume. Ergo liegt eine Änderung in der Gebäudenutzung vor. Die Frage ist hier nur ob sie genehmigungspflichtig sind oder nicht. In den verschiedenen Verordnungen liest man immer wieder von Ausnahmen, ich finde nur keine konkreten Angaben ob wir eine der Ausnahmen sind.

    Gruß

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