Hallo zusammen,
ich bin seit April 2015 als SiFa bei einem privaten Bildungsträger bestellt. Im Rahmen der jährlichen Ortsbegehungen kam die Frage auf ob und wenn ja welche unserer Niederlassungen eine Genehmigung über die Nutzungsänderung benötigen.
Meine Frage wäre jetzt auf Grund welcher Verordnungen oder Gesetze kann ich beurteilen ob eine Genehmigung erforderlich ist. Habe zwar bereits in der SBauVO, VSTaettVO und in der BauO NRW nachgelesen konnte aber nichts wirklich schlüssiges finden.
Wäre toll hier die ein oder andere Antwort zu finden ....
Grüße aus dem (verregneten) Sauerland