Nach DIN VDE 0100-410 muss die Basisisolierung von Elektrogeräten (in der Regel das Gehäuse) der Schutzart IPXXD oder IP4X (d. h. geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen mit einem Draht [Zugangssonde 1,0mm]) entsprechen. Gilt diese Vorgabe auch für Elektrogeräte/-baugruppen in einer (sauberen) Industrieumgebung? Gibt es konkrete Vorschriften/Vorgaben z. B. für die Platzierung eines Frequenzumrichters an einer Maschine/Vorrichtung ohne ein (umhüllendes) Gehäuse und den Anschluß mit Käfigzugfedern oder Schraubklemmen?
Schönen Gruß aus Baden-Württemberg von der Ostalb
Helmut