Hallo zusammen ,
ich habe mich gerade durch die TRGS 510 gelesen. Problemstellung war: Die Lagerung von Kleingebinden entzündlicher Flüssigkeiten (H224) (ca. 20 Stk. a 5l) zum Verkauf. Gebinde sind unzerbrechlich, stehen über einer Auffangwanne, keine Fallhöhe, passive Lagerung, Gefahrgutbehälter. Nachdem ich mich durch die sehr verwirrende TRGS 510 gelesen habe, komme ich zu folgendem Ergebnis: Bis 200 kg. kann man Lagern, wenn anhand der Beurteilung keine Gefahren (siehe oben) ersichtlich sind. Liege ich da richtig? Ist jetzt eben auf die Schnelle formuliert :-).
Über Antworten würde ich mich freuen.
LG Colibrie