Beauftragte Person Explosionschutz

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  • Hallo Gemeinde,
    in unserem Unternehmen wird etwas von Beauftragter Person Explosionschutz gefaselt. Allerdings werde ich da auf dem falschen Fuß erwischt. Muss diese Person eine annerkannte Ausbildung durchlaufen und wo wird diese Person gefordert.

    Knn mir jemand helfen?

    Grüße Norman73

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  • Ich denke da geht es um die Zoneneinteilung zum Ex-Schutz und das Explosionsschutzdokument. Dies war früher in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt, heute in der Gefahrstoffverordnung, §11 und Anhang I, Nr. 1+5. Weiterhin in den TRGS 720 - 800.
    Es gibt hierfür keine formale Ausbildung. Wobei ich chemisches Grundwissen, sowie Grundlagen aus dem Brandschutz für sehr sinnvoll halte. Manche BGen bieten hierfür fachspezifische Kurse an, ich empfehle das EXINFO Portal der BGRCI.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    ich war 5 Tage auf einem TÜV-Seminar und darf mich jetzt "Fachkraft für Explosionsschutz - ExFa(R)" schelten.
    Das Seminar war sehr gut, da auch der Referent ein enormes Wissen hatte.
    Fakt jedoch ist, dass man nach 5 Tagen Seminar ganz sicher noch kein "Ex-Profi" ist. Da werden lediglich Grundlagen vermittelt.
    Um zum "Besserwisser" zu werden gehört viel Arbeit und Wissen bei den Erfahren einzuholen.

    Grüße
    Rüssel

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