Hallo,
das was Waldmann unter anderem vermutlich meint, ist eine Brandfallsteuerung.
Wobei es hier verschiedene Arten gibt. Bezüglich dem Brandschutz an sich,
hier gibt es Unterschiede je nach GK. Siehe dazu auch Beispielhaft die MBO:
https://www.vbg.de/apl/gv/mbo/39.htm
Das denke ich nicht. Nicht alle Fahrstühle sind als Feuerwehraufzüge ausgerüstet und in sich feuerbeständig. Die Energieversorgung (Zuleitungen) sind geschottet, die Fahrstuhlschächte selbst nicht F90 ausgelegt.
Bei nahezu jedem Aufzug gibt es Brandschutzanforderungen, dies darf man aber
nicht mit einem Feuerwehraufzug verwechseln. Zum Thema Feuerwehraufzug
siehe hier: http://feuerwehr-erlangen.de/PDF/Feuerwehraufzug.pdf
Schließlich können wir von den Wehrleuten nicht verlangen mit voller Ausrüstung 14 Stockwerke oder auch weniger hochzulaufen. Die Übung hatten wir im vergangenen Sommer. Bis in den 7. oder 8. Stock, dann war tuck.Ja, unser Hochhaus. Das wird noch spassig (gleiches Baujahr wie das BASF Hochhaus) -->psst
Ernsthaft? Wie soll diese Nachforderung aussehen?
Man kann auf solche Probleme auch mit einer Einsatztaktik
reagieren.
Gruß
Simon Schmeisser