Schild "im Brandfall nicht Benutzen" bei Aufzügen mit automatischer Brandfallsteuerung nötig?

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  • Hallo,

    das was Waldmann unter anderem vermutlich meint, ist eine Brandfallsteuerung.
    Wobei es hier verschiedene Arten gibt. Bezüglich dem Brandschutz an sich,
    hier gibt es Unterschiede je nach GK. Siehe dazu auch Beispielhaft die MBO:
    https://www.vbg.de/apl/gv/mbo/39.htm

    Das denke ich nicht. Nicht alle Fahrstühle sind als Feuerwehraufzüge ausgerüstet und in sich feuerbeständig. Die Energieversorgung (Zuleitungen) sind geschottet, die Fahrstuhlschächte selbst nicht F90 ausgelegt.

    Bei nahezu jedem Aufzug gibt es Brandschutzanforderungen, dies darf man aber
    nicht mit einem Feuerwehraufzug verwechseln. Zum Thema Feuerwehraufzug
    siehe hier: http://feuerwehr-erlangen.de/PDF/Feuerwehraufzug.pdf

    Schließlich können wir von den Wehrleuten nicht verlangen mit voller Ausrüstung 14 Stockwerke oder auch weniger hochzulaufen. Die Übung hatten wir im vergangenen Sommer. Bis in den 7. oder 8. Stock, dann war tuck.Ja, unser Hochhaus. Das wird noch spassig (gleiches Baujahr wie das BASF Hochhaus) -->psst

    :whistling: Ernsthaft? Wie soll diese Nachforderung aussehen?
    Man kann auf solche Probleme auch mit einer Einsatztaktik
    reagieren.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Kurz noch etwas:
    Gemäß Muster-Hochhaus-Richtlinie 6.4.5:
    Aufzüge müssen mit einer Brandfallsteuerung ausgestattet sein, die durch die automatische Brandmeldeanlage ausgelöst wird. Die Brandfallsteuerung muss sicherstellen, dass die Aufzüge ein Geschoss mit Ausgang ins Freie oder das diesem nächstgelegene, nicht von der Brandmeldung betroffene Geschoss unmittelbar anfahren und dort mit geöffneten Türen außer Betrieb gehen.

    So damit sollte ausgeschlossen sein, dass jemand im Feuer steht.
    Zum Thema Schacht bei normalen Aufzügen, meines Wissens nach, müssen die gewisse Anforderungen erfüllen, nach heutigem Stand F90 tralla und so. Wie es vor 20 Jahren war, weiss ich nicht und ob man nachrüsten muss glaube ich auch nicht.
    Jedenfalls ist mir keine Verordnung dazu bekannt. Ja Um- bzw. Neubau ja, aber so.


    Die Normen haben übrigens im Baubereich eine andere Wertigkeit. Wird in der Baumusterprüfung eine Norm genannt, hat sie verpflichtenden Charakter.

    Diese Normen behandelt dort aber meines Wissens nach das Prüfverfahren welche für die Zulassung nach Baumusterprüfung notwendig ist.
    Vergleich Brandschutz, gibt es dort auch Normen welche ein Prüfverfahren nach DIN beschreiben und maßgeblich sind, dass z.B. die Rauchschutztür auch als solche zugelassen wird.


    :bremse:

  • Guten Morgen,

    ich halte mich da lieber an die MHHR in der Fassung von Apr. 2008.
    Unter Punkt 7 --> 7.1.3 steht geschrieben: In den Vorräumen ist auf das Verbot der Benutzung der Aufzüge im Brandfall und auf die nächste notwendige Treppe hinzuweisen. Die Vorräume sind mit Geschossnummer zu kennzeichnen.


    zu nachfolgendem Beitrag: Feuerbeständiges Ausrüsten eines Fahrstuhlschachtes und der Kabine, damit dieser Fahrstuhl als Feuerwehraufzug genutzt werden kann. Oder: Installation eines weiteren feuerbeständigen Fahrstuhls, außen am Gebäude.
    Sofern das Gebäude saniert werden müsste, kann man das doch nachfordern.

    :whistling: Ernsthaft? Wie soll diese Nachforderung aussehen?

    Man kann auf solche Probleme auch mit einer Einsatztaktik
    reagieren.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo,

    zu nachfolgendem Beitrag: Feuerbeständiges Ausrüsten eines Fahrstuhlschachtes und der Kabine, damit dieser Fahrstuhl als Feuerwehraufzug genutzt werden kann. Oder: Installation eines weiteren feuerbeständigen Fahrstuhls, außen am Gebäude.Sofern das Gebäude saniert werden müsste, kann man das doch nachfordern.

    Sicherlich kann man das, es sollte aber vernünftig begründet
    sein.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010