Freischaltscheine

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  • Hallo,
    wie wir alle wissen,
    benötigen wir für alles was wir tun eine Erlaubnis.

    Konkret meine ich z.B. einen Heißarbeitserlaubnisschein fürHeißarbeiten.

    Bei diesem Thema geht es mir um das sichere Abschalten undwieder Einschalten einer Maschine/ Anlage zum Zweck der Reinigung oder zurInstandsetzung.

    Frage an die Runde,
    wie stellt Ihr sicher, dass eine abgeschaltete Anlage nichtwieder eingeschaltet wird, bevor die Arbeiten abgeschlossen sind?
    Aber auch das Arbeiten an laufenden Anlagen, z.B. Einrichten einer Anlage mit verminderter Leistung mit eingewiesenem Personal. Darf man das überhaupt?
    Wird ein Abschaltszenario für jeden noch so kleinen Handgriff erforderlich? Malschnell eben...?!?

    Ich suche immer noch nach der geeigneten Lösung, schnell und einfach.
    Bei einer Revision z.B. geht die ersten 3 Std. nichts, bis jederseinen Freischaltschein hat und freigeschaltet ist.
    Oder es muss mal eben mit dem Staubsauger wiederkehrend gereinigtwerden, da dauert das Freischalten länger als die eigentliche Arbeit.

    Habe mal ein Beispielformblatt angehängt. (Vlt. gibt es sowas wie die tolle Gefährdungsbeurteilung von Schnecke dazu)
    Bin für jeden Vorschlag zu haben.

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  • Hallo,

    wie stellt Ihr sicher, dass eine abgeschaltete Anlage nichtwieder eingeschaltet wird, bevor die Arbeiten abgeschlossen sind

    z.B. durch ein Schloß vor dem Rep.-Schalter oder Pkz, Beschilderung, Information der zuständigen MA und Freigabeschein


    Arbeiten an laufenden Anlagen, z.B. Einrichten einer Anlage mit verminderter Leistung mit eingewiesenem Personal.

    was sagt den Deine Gefährdungsbeurteilung?
    Wir kennen weder die Anlagen noch die Tätigkeiten.
    Arbeiten ans laufenden Maschinen sind möglich, man kann sogar Mittelspannungsfelder (10-30 000V) unter Spannung reinigen, es hängt von der Gefährdungsbeurteilung und der entsprechenden PSA ab. Wobei PSA das letzte Mittel sein sollte.


    Ich suche immer noch nach der geeigneten Lösung, schnell und einfach.

    ...und was ist mit "Sicher"?
    klar, diese Abschaltprozedur mit Freigabeschein.... dauert.
    Aber uns als "Menschenschützer" geht es doch um die Sicherheit von Menschen.


    Lass Dich nicht unter Druck setzen, mit ...könn wir nich mal eben,
    solange nichts passiert ist alles gut, aber wenn was passiert legt Dir das Amt die Anlage still, bis der Vorgang geklärt und entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden sind.
    Was sagt Dein Chef dann zu Dir?


    Mfg

    FS

  • Hallo,

    wie schon der Vorgänger gesagt besteht die Möglichkeit mit Schlösser zu arbeiten. Jeder Mitarbeiter hängt sein Schloss an den Hautschalter dran. Hab ein Beispiel für sowas bei Google gefunden und hier drangehangen.

    Wir sind mit unsere Firma viel in Stahlwerke unterwegs, dort muss man sich in ein Buch der Anlage eintragen und wenn fertig wieder austragen. Solange nicht alle alle ausgetragen haben wird nicht eingeschaltet. Das Austragen kann auch nicht per telefon erfolgen. Ein Mitarbeiter hat es mal vergessen und war schon fast wieder in der Firma, als das Stahlwerk anrief wo er wäre weil er noch eingetragen war. Er Sagte schon weg, sie könnten Ihn austragen, nichts da kam die Antwort. Dieses muss persönlich erfolgen, also wieder 2 Stunden fahrt ins Stahlwerk und austragen. Solange blieb die Anlage stehen zum ärger der Mitarbeiter dort. Aber Sicherheit geht da vor.

    Gruß Roland

  • Danke für die guten Ratschläge,
    die Variante mit dem Buch hat mir gefallen.

    Das man auch an laufenden Anlagen arbeiten darf, war mir nicht bewusst.
    Aber auch das ist ein sehr wertvoller Tip.
    Klar mit Gefährdungsbeurteilung.

    Holz ist meine Leidenschaft