Formaldehyd 2016 in nicht EU-Ländern

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  • Hallo,

    ab dem 01.01.2016 ändern sich die Grenzwerte für die Klassifizierung von formaldehydhaltigen Gemischen in der EU. Ab 0,1% muss spätestens mit GHS08 (berstender Mann) gekennzeichnet werden.

    Aber was ist mit Nicht-EU-Ländern? Wie z.B. der Türkei oder Brasilien.
    Die nicht dem EU-GHS unterliegen?
    Da gilt dann ja normalerweise noch die alte Einstufung/die alten Kennzeichnungsgrenzen.

    Kann mir jemand sagen, wo ich da Aussagen zum UN-BBA (Build Block Approach) finde?
    Oder, weil GHS ja nicht GHS ist, entsprechendes zum chinesischen BBA?
    Wo stehen die UN-GHS Kennzeichnungsgrenzen in übersichtlicher Form?

    Ich brauche etwas Argumentationshilfe/schritliches.
    Da wir den gleichen Lack unterschiedlich etikettieren dürfen, je nachdem wo er hingeht. Wenn das UN-GHS beim Formaldehyd vom EU-GHS abweicht.
    Ich dürfte ja dann eine Lieferung in die Türkei bzw. Brasilien ohne das GHS08 etikettieren, sondern nur mit GHS07 und Achtung.
    Da sind die Fragen der "Kontrollatoren" bei LKW-Kontrollen auf der Straße oder bei Kontrollen im Hafen schon vorprogrammiert.

    Gruß
    ADR-User

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • GHS ist leider nicht das, was der Name verspricht. Es gibt noch immer unzählige nationale Sonderregelungen.
    Die Schweiz übernimmt in der Regel das CLP wortgleich, da ist also schon mal eher kein Problem. Bei den anderen Ländern wird es schon schwieriger. Je nachdem, ob dort einem Stoff eine Eigenschaft zugeschrieben wird bzw. veränderte Einstufungsgrenzen zugeordnet werden. Formaldehyd war ja nach IARC Kriterien schon länger als krebserregend eingestuft, nur die EU hat es aus politischen Gründen als Verdachtsstoff geführt. Durch den Schwenk zum Risikoakzeptanzkonzept erhofft man nun, den Einsatz nicht zu sehr einschränken zu müssen, wobei für Formaldehyd ja noch ein klassischer AGW gewählt wurde, mal sehen was da in Zukunft kommt.
    Die UN Dokumente findet man zumindest in Teilen hier.
    Eigentlich müsste man bei den weltweit gültigen einheitlichen Prüfkriterien auf immer die gleichen Prüfergebnisse kommen. Wenn man sich die echa Datenbank zu den Meldungen nach REACH so ansieht stellt man fest, da gibt es dann doch gewaltige Abweichungen. Vermutlich haben einige Länder dieser Welt eigene Listen, die die Mindesteinstufung festschreiben, wie dies in den genannten Ländern Türkei und Brasilien ist, ist mir allerdings nicht bekannt. somit muss, meiner Meinung nach, Dein Fokus auf die Suche nach solchen Listen gerichtet werden. Die Einstufungskriterien für Mischungen sind meines Wissens nach 1:1 in CLP vom GHS übernommen worden.
    Unter dem Suchbegriff GHS Turkey findet man einiges, z.B.das hier, allerdings vieles auch nur auf türkisch, was mich vor Sprachprobleme stellt. Bei Brasilien ähnliches, da habe ich z.B. das gefunden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo AxelS,

    danke für die Antwort.
    Die Links kannte ich, die hab ich auch gefunden.

    Das Problem sind wohl wirklich die Stofflisten, die Einstufungskritierien scheinen 1:1 vom UN-GHS übernommen worden zu sein.
    Für z. B. die Türkei gibt es keine offizielle Stoffliste mit eingestuften Stoffen. (Für Brasilien auch nicht). So dass man mit den Einstufungskriterien /Grenzwerten für Gemische nicht weiterkommt.

    So ist es sicher, zumindest für Länder die im Umfeld der EU liegen, die EU-Kennzeichnung zu verwenden. Damit man damit den Etiketten / SDB nicht durcheinanderkommt.
    Und die UN/EU/IARC haben sich beim Formaldehyd mit seinen Grenzen schon etwas gedacht.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Hallo,

    habe da jetzt von verschiedenen Stellen und SDB-Softwareherstellern das gleiche gehört:

    Es wird praktisch so gelöst, dass die EU-Stofflisten und die CLP / UN-GHS Einstufungskriterien verwendet werden.
    Für alle Länder.
    Wenn man SDB/Etiketten für Exoten (wie Japan macht, die eine Stoffliste haben, aber völlig anders einstufen) muss man halt für diesen Fall diese Stoffliste noch zusätzlich einpflegen.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • wie Japan macht, die eine Stoffliste haben, aber völlig anders einstufen

    Das werde ich mir kommendes Jahr mal vor Ort genauer ansehen. Mal sehen was das Finanzamt dazu sagt, wenn ich die Reisekosten als Weiterbildung angebe. :D

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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