Hallo,
ab dem 01.01.2016 ändern sich die Grenzwerte für die Klassifizierung von formaldehydhaltigen Gemischen in der EU. Ab 0,1% muss spätestens mit GHS08 (berstender Mann) gekennzeichnet werden.
Aber was ist mit Nicht-EU-Ländern? Wie z.B. der Türkei oder Brasilien.
Die nicht dem EU-GHS unterliegen?
Da gilt dann ja normalerweise noch die alte Einstufung/die alten Kennzeichnungsgrenzen.
Kann mir jemand sagen, wo ich da Aussagen zum UN-BBA (Build Block Approach) finde?
Oder, weil GHS ja nicht GHS ist, entsprechendes zum chinesischen BBA?
Wo stehen die UN-GHS Kennzeichnungsgrenzen in übersichtlicher Form?
Ich brauche etwas Argumentationshilfe/schritliches.
Da wir den gleichen Lack unterschiedlich etikettieren dürfen, je nachdem wo er hingeht. Wenn das UN-GHS beim Formaldehyd vom EU-GHS abweicht.
Ich dürfte ja dann eine Lieferung in die Türkei bzw. Brasilien ohne das GHS08 etikettieren, sondern nur mit GHS07 und Achtung.
Da sind die Fragen der "Kontrollatoren" bei LKW-Kontrollen auf der Straße oder bei Kontrollen im Hafen schon vorprogrammiert.
Gruß
ADR-User