Feuerwehrmann will Flüchtlingen nicht helfen

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  • Hallo,

    sicherlich können die Ansichten hier auseinandergehen, gegen welche
    Dienstpflicht soll er aber verstoßen haben? Er hat sich mit einem
    Anliegen an seinen Dienstherrn (BGM) gewendet...., auch hat er nicht
    gegen eine Dienstpflicht verstoßen, bitte beachten was das Ziel seiner
    Petition war. Nochmals, ich halte die Petition und jetzige Öffentlichkeit
    dazu, für mehr als dumm. Aber hier darf man sich nicht von Emotionen
    leiten lassen, sondern ausschließlich von der Rechtslage...mein Ergebnis
    wäre: zeitliche Suspendierung und dann weitersehen.

    Zum Rest, insbesondere Befehlsverweigerung, dies teile ich so
    nicht und gibt auch das mir bekannte Feuerwehrrecht nicht her.
    Auch hier gibt es sehr enge Grenzen:

    "Dienstliche Anordnungen, Weisungen und Befehle sind im Regelfall zu befolgen.
    Verweigerungsrecht bzw. -pflicht besteht bei Anordnung einer Straftat. Befehle
    können verweigert werden bei Verletzung der Menschenwürde, unverhältnismäßig
    hoher Eigengefährdung, Überforderung und fehlender Ausbildung oder Tauglichkeit
    für die angeordnete Maßnahme." Auszug TM-Ausbildung

    Mit was will ein FA (SB) jetzt einen Befehl in einem solchen Fall verweigern?
    Und nochmals, wo fangen wir an und wo hören wir auf? So funktionieren unsere
    Systeme nicht.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Na ja.
    Zunächst möchte ich Dich rechtlich berichtigen. Einen Befehl kann man nicht verweigern (der wird ja gegeben), sondern den Gehorsam oder die Befolgung ;) Dieses ist jedoch unmittelbar nach dem Übermitteln anzukündigen (in diesem Fall). Hier gibt es die unbegründete oder die begründete und/oder qualifiziert begründete Möglichkeit.

    Versteh mich bitte nicht falsch. im Großen und Ganzen bin ja auch bei Dir. Aber wenn es notwendig ist, eine Petition auf den Weg zu bringen... und dann noch mit solch einer Begründung, stimmt hier etwas nicht. Da stimmt doch wohl auch etwas im inneren Gefüge nicht (auch Vermutung)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (5. November 2015 um 19:31)

  • Hallo,

    Na ja.

    nix naja, dies ist Rechtslage.... ;)

    Zunächst möchte ich Dich rechtlich berichtigen. Einen Befehl kann man nicht verweigern (der wird ja gegeben), sondern den Gehorsam oder die Befolgung ;)

    ich glaube es hat jeder verstanden, was gemeint war.

    Versteh mich bitte nicht falsch. im Großen und Ganzen bin ja auch bei Dir. Aber wenn es notwendig ist, eine Petition auf den Weg zu bringen... und dann noch mit solch einer Begründung, stimmt hier etwas nicht. Da stimmt doch wohl auch etwas im inneren Gefüge nicht (auch Vermutung)

    da es der Kdt. (eigener Vater) nicht gewusst hatte, kann man
    wohl vermuten das dies nicht in der Fw. oder in der Familie
    thematisiert wurde. Sicherlich hätte man es innerhalb der
    Fw. besprechen können und auch müssen. Zum inneren
    Gefüge, ja, dies kommt jetzt auf die Betrachtungsweise an.

    Das diese Petition wohl ziemlicher Unfug war, hat der betreffende
    FA (SB) wohl mittlerweile eingesehen, da er sie zurückgezogen hat.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010