Hallo,
Alles anzeigensimon: Da bin ich in dem geschilderten Sachverhalt nicht ganz bei Dir. Der Kamerad hat eine Petition auf den Weg gebracht. Das ist etwas ganz anderes, als eine reine Meinungsäußerung! Hier geraten wir mehr in den Bereich "Zersetzung" und das kann (je nach Bundesland) als entsprechendes Dienstvergehen oder sogar Straftat ausgelegt werden.
Wie Du auch bereits geschildert hast, kennen wir keine genaueren Hintergründe und das entsprechende Feuerwehrgesetz der Länder ist zu beachten.
Aus meiner Sicht, müsste sich dieser Kamerad ganz klar an seine Vorgesetzten wenden. Und wenn diese nichts tun, dann eben an die höheren oder ganz hohen Ebenen.
Wenn er es nicht für vertretbar hält, was seine Vorgesetzen entscheiden, muss er eben selbst und freiwillig ausscheiden.
Das Flüchtlingsunterkünfte problematisch sind, weiß ich inzwischen genauer. Hier muss aber vor Ort der Einsatzleiter entscheiden und hier hat auch jeder Feuerwehrmann die Möglichkeit, seinen Einsatz begründet zu verweigern.
Jedoch bitte nicht mit einer Petition und somit einem Generalausschluß!
Wenn Einsatzkräfte angegriffen werden, dann hat der Einsatzleiter in Abstimmung mit Sicherheitsdiensten und der Polizei die Möglichkeit, seine Leute entsprechend zurück zu ziehen. Tut er/ sie das nicht, begehen solche Einsatzleiter ebenfalls ein Dienstvergehen
Hier scheint wohl eher eine regelmäßig anwesende Person für solche Leitungsaufgaben eingeteilt zu sein, die nicht in der Lage ist, solche Entscheidungen zu treffen (meine eigene Vermutung). Hier scheint im Gefüge der Feuerwehr etwas nicht zu stimmen und auch solche Einsatzleiter müssen mal begreifen, dass ein Kamerad den angeordneten Einsatz verweigern kann und auch darf!
Es gilt immer noch ein Fürsorgepflicht!!!
sicherlich können die Ansichten hier auseinandergehen, gegen welche
Dienstpflicht soll er aber verstoßen haben? Er hat sich mit einem
Anliegen an seinen Dienstherrn (BGM) gewendet...., auch hat er nicht
gegen eine Dienstpflicht verstoßen, bitte beachten was das Ziel seiner
Petition war. Nochmals, ich halte die Petition und jetzige Öffentlichkeit
dazu, für mehr als dumm. Aber hier darf man sich nicht von Emotionen
leiten lassen, sondern ausschließlich von der Rechtslage...mein Ergebnis
wäre: zeitliche Suspendierung und dann weitersehen.
Zum Rest, insbesondere Befehlsverweigerung, dies teile ich so
nicht und gibt auch das mir bekannte Feuerwehrrecht nicht her.
Auch hier gibt es sehr enge Grenzen:
"Dienstliche Anordnungen, Weisungen und Befehle sind im Regelfall zu befolgen.
Verweigerungsrecht bzw. -pflicht besteht bei Anordnung einer Straftat. Befehle
können verweigert werden bei Verletzung der Menschenwürde, unverhältnismäßig
hoher Eigengefährdung, Überforderung und fehlender Ausbildung oder Tauglichkeit
für die angeordnete Maßnahme." Auszug TM-Ausbildung
Mit was will ein FA (SB) jetzt einen Befehl in einem solchen Fall verweigern?
Und nochmals, wo fangen wir an und wo hören wir auf? So funktionieren unsere
Systeme nicht.
Gruß
Simon Schmeisser