Hörgerät im Exbereich

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,

    hat sich schon mal jemand mit dem Tragen von Hörgeräten in Exbereichen beschäftigt?


    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • ANZEIGE
    • Offizieller Beitrag

    Hallo.

    Die BG Chemie hat im Jahre 1994 eine Untersuchungsreihe in Bezug auf Zündgefahren durch Hörgeräte durchgeführt (siehe Zeitschrift "Sichere Chemiearbeit, Ausgabe Okt. 1994). Als Ergebnis der Untersuchung wird die Zündgefahr durch Kompakthörgeräte, die im Ohr getragen werden, als so niedrig eingestuft, dass sie gefahrlos in den Zonen 1 und 2 eingesetzt werden können. Arbeiten in Zone 0 sollten vermieden werden. Andere Hörgeräte als Kompaktgeräte sind im Einzelfall zu prüfen. Die Beurteilung richtet sich hierbei nicht nur anhand der installierten Batteriespannung, sondern auch ob zündfähige induktive Stromkreise vorhanden sind.
    Hörgeräte dürfen in der EG nur vertrieben werden, wenn sie den Anforderungen des Medizinproduktengesetz mit der entsprechenden EG-RL (Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte) genügen. Ergänzende Informationen können evtl. vom Fachverband Deutscher Hörgeräteakustiker e.V. unter https://sifaboard.de/www.fdh-ev.de%20 sowie der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker unter https://sifaboard.de/www.biha.de bzw. bei den einschlägigen Herstellern von Hörgeräten angefordert werden.
    Weitere Hilfe, kann z.B. die EXAM - BG Prüf- und Zertifizier GmbH in Dortmund (https://sifaboard.de/www.bg-exam.de) geben.


    gruss, herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

  • Hallo Herbert,

    tausend Dank. Das hilft mir weiter.

    viele Grüße nach Bayern

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016