Arbeiten nach Störfällen oder im Störfallbetrieb

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  • Hallo zusammen,

    mir hat ein Auditor die Gefährdungsdbeurteilung "Arbeiten nach Störfällen oder im Störfallbetrieb" aufgebrummt.

    Bei uns ist es so, dass wir eine Instandhaltung haben, für die wir auch eine allgemeine GB erstellt habe. Es gibt aber auch noch die Variante, dass die Maschinenführer kleinere Dinge selbst an der Maschine instandsetzten.

    Dazu und für die Störfälle an sich benötioge ich Euere Unterstützung.

    Hat jemand in dieser Richtung schon mal was erstellt was er mir zur Verfügung stellen könnte.

    Besten Dank vorab! :thumbup:
    Grüße epoe

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  • Eigentlich gehören Störfälle an Anlagen doch in der "normalen" Gefährdungsbeurteilung mit berücksichtigt.
    Gängig ist ein Stillsetzen der Anlage und Sichern vor Wiederanlauf. Dabei sollte man beachten, dass je nach Anlage dort ja immer noch Gefahren drohen können z.B. heiße Bauteile, Federspannungen, Hydraulikleitungen unter Druck usw.
    Hier muss man also Maßnahmen beschreiben die durchzuführen sind, dass der Instandsetzer nicht gefährdet wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    "Arbeiten nach Störfällen oder im Störfallbetrieb"

    ich verstehe die pauschale Aufgabenstellung von der Formulierung her nicht ganz.
    Zuerst: ein "Störfallbetrieb" ist eine nach BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage, die aufgrund der gelagerten, eingesetzten oder erzeugten Stoffe unter die 12. BImSchV ("Störfallverordnung") fällt.
    Die Besonderheit in der Betrachtung liegt im Wesentlichen für die Außenwirkung.
    Das notwendige Störfallkonzept bzw. die Sicherheitsanalyse hat Maßnahmen zu beschreiben, die z.B. verhindern, dass hinter dem Betriebszaun ein Gänseblümchen das Köpfchen hängen lässt. Ob sämtliche Mitarbeiter ums Leben kommen, interessiert bei dieser Betrachtung nicht :whistling:
    (Allerdings ist der Arbeitsschutz Bestandteil des zugehörigen Genehmigungsantrages!)

    Damit die Mitarbeiter keinen Schaden nehmen, ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die die besonderen Gefahrenpotenziale, die zum Status eines Störfallbetriebes führen, berücksichtigen.
    Wenn man will, kann man dies als "Gefährdungsbeurteilung in einem Störfallbetrieb" bezeichnen, ist aber, wie AxelS schrieb, in der "normalen" GefB zu berücksichtigen.

    Wenn bei Aufräumarbeiten nach einem Störfall (gemäß Störfallszenario aus der Sicherheitsanalyse oder aus dem Störfallkonzept) besondere Maßnahmen zu berücksichtigen sind (z.B. Koordinierung von Arbeiten, die durch das betroffene Unternehmen und durch den Katastrophenschutz vorgenommen werden), dann kann man die als "GefB für Arbeiten nach Störfällen" bezeichnen.

    Aber die von Dir aufgeführte Formulierung als Aufgabenstellung verstehe ich nicht.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)