Feuerwerkskörperlagerung in Bereichen mit Stromverteilungen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Gemeinde.

    Ich bin grade etwas verwirrt. Ich prüfe derzeit Elektroanlagen in Filialen einer Einzelhandelskette. Mir ist aufgefallen, dass in diversen Bereichen der Gefahrenhinweis "EX-Gefahr" aushängt. Dieser ist natürlich für den Verkauf von Feuerwerkskörpern vor Sylvester, also Klasse 1. Dass die Symbole nicht unkenntlich gemacht wurden, vernachlässige ich jetzt einmal.
    Doof ist jetzt nur, dass genau diese Bereiche, wo das Zeug dann gelagert wird, leider auch Räume mit der Stromhauptversorgung und Unterverteilungen sind.

    Wie würdet Ihr das beurteilen? Bin gespannt auf Eure Antworten :)
    PS: Ich betreue die nicht, ich mach dort rein die E-Prüfungen der stationären und ortfesten Anlagen.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ANZEIGE
  • Moin, Jens,

    in diversen Bereichen der Gefahrenhinweis "EX-Gefahr" aushängt. Dieser ist natürlich für den Verkauf von Feuerwerkskörpern vor Sylvester, also Klasse 1

    ich betreue einen Störfallbetrieb, der sein Geld mit dem Handel von Feuerwerkskörpern verdient.
    Dort gibt es nirgends einen "Ex-Bereich"(!) [und ich habe das Störfallkonzept erstellt]
    Wie wird in dem Betrieb die Ausweisung als "Ex-Bereich" / "Ex-Gefahr" begründet?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni (22. Oktober 2015 um 16:44)

  • ich betreue einen Störfallbetrieb, der sein Geld mit dem Handel von Feuerwerkskörpern verdient.
    Dort gibt es nirgends einen "Ex-Bereich"(!) [und ich habe das Störfallkonzept erstellt]
    Wie wird in dem Betrieb die Ausweisung als "Ex-Bereich" / "Ex-Gefahr" begründet?

    Hallo a.r.ni

    Wie schon beschrieben, betreue ich diesen Kunden nicht. Daher kann ich Dir auf Deine Frage keine Antwort geben. Sorry. Das sich dort keine EX-Atmosphäre bilden kann, ist klar. Daher war ich auch sehr überrascht, was die dort treiben.
    Ich werde da aber mal nachhaken. Ich kenne den betreuenden Kollegen. Mal schauen, was er dazu sagt.
    Mir geht es mehr um die Frage, wie Ihr Lagerung von Klasse 1-Gut in Räumen mit Stromverteilungen (NSHV, UV) seht.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (22. Oktober 2015 um 16:51)

  • Servus,

    Soweit ich's jetzt weiss ist Sylvesterfeuerwerk nicht nur Kategorie 1, sondern vornehmlich 2. Lagerungsmodalitäten ergeben sich m.W. je nach Menge aus der zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2.SprengV). Bauliche Massnahmen, siehe SprengLR 310.

    Gruss, C.

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )