Hallo Zusammen,
ich hab ein kleines Verständnisproblem. Wo ist der Unterschied zwischen materielle Anforderung an Arbeitsmittel aus BetrSichV2002 und den Schutzziele aus BetrSichV2015.
Ich lese immer wieder als Argument dafür dass es keinen Bestandsschutzmehr gibt ..."Die für den Arbeitsschutz maßgeblichen materiellen Anforderungen sind jetzt als Schutzziele formuliert worden (§§ 4, 5, 6, 8 und 9 der BetrSichV 2015). Die Anforderungen gelten für alte, neue und selbst hergestellte Arbeitsmittel"
Warum ist die Anforderung jetzt ein Schutzziel? und wo steht das bzw. woraus kann man das herleiten?"
Viele Grüße aus dem Hohen Norden