aktuelle ArbMedV und AMR 6.5

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  • Das ist wie mit dem berühmten Beispiel mit dem Flugzeug:

    SiFa A und SiFa B überlegen, in den Urlaub zu fliegen und nehmen eine Riskobewertung vor.

    ...

    Bewertung SiFa A: Schadensschwere ist so hoch, dass sie die geringe Eintrittswahrscheinlichkeit überwiegt. - Kein Flug
    Bewertung SiFa B: Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist so gering, dass sie die Schadensschwere überwiegt. - Flug

    Nach Hochrechnungen in den USA gab es in Folge von 9/11 ca. 1500 mehr Tote im Straßenverkehr, dadurch dass Personen statt dem Flugzeug nun das Auto bevorzugten.

    Nr. 4 meines Beispieles: Ich meinte, dass nicht bekannt ist, ob einer der zu Pflegenden an einer Hepatitis leidet. Meines Erachtens daher Gefährdungsrisiko gleich.

    Für mich ist hier das Infektionsrisiko höher. Bei den Situationen 1-3 gehe ich davon aus, dass auch entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Bei Nr. 4 wird man mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf verzichten. Bei Nr. 2 und 3 bleibt auch bei den nicht auffälligen Patienten das Risiko bestehen, dies ist also geringfügig besser als Nr. 4, da man bei diesen beiden (2+3) zumindest die bekannten Fälle berücksichtigen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Mahlzeit,

    Guddsje: Danke für deine Erläutuerung zum "Gefährdungsrisiko".

    Tiefflieger:

    Deine Überlegung, dass bei Nr. 4 das Infektionsrisiko höher ist, erstaunt mich, aber diese, warum nicht?

    Bei Nr. 4 wird man mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf verzichten

    Wieso dann aber auf Schutzmaßnahmen bei Nr. 4 in meinem Beispiel mit hoher Wahrscheinlichkeit verzichten? Erfahrungswerte?

    Guudsje, bezogen auf dein Beispiel:

    Jetzt kommt das große ABER.

    Da in Fall 2 die Infektionsstati unbekannt sind, musst Du erst einmal davon ausgehen, dass alle 50 Personen infektiös sein können und damit steigt die Eintrittswahrscheinlichkeit erheblich und damit auch das zu beurteilende Risiko, obwohl in der Realität nur eine von 50 Personen infektiös ist. Dementsprechend musst Du Deine geeigneten Massnahmen ableiten.

    Auch deine Überlegung erstaunt mich, aber diese, warum nicht? Andererseits könnte man ja auch die Auffassung vertreten, was nicht bekannt ist, also unbekannt ist, ist nicht.

    Der Gedanke, dass das Infektionsrisiko geringer ist, wenn "bekannt", weil man sich dann besser schützen kann, schützen wird, ist durchaus nicht abwegig. im Fall "unbekannt" ist man vielleicht nachlässiger, insbesondere unter Arbeitsstress.

    In der ArbMedVV wird eine solche Überlegung aber nicht angestellt. Es bleibt dabei,ist Auslegungssache, damit ein noch ungelöstes Problem. So sehe ich das jedenfalls. Meine Meinung ist aber nie absolut, d. h. , auch veränderbar, wenn mir eine andere einleuchtender ist.

    Also, erstmal danke für eure Einschätzung.

    2 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (1. Oktober 2015 um 14:12)


  • In der ArbMedVV wird eine solche Überlegung aber nicht angestellt. Es bleibt dabei,ist Auslegungssache, damit ein noch ungelöstes Problem. So sehe ich das jedenfalls.

    Moin,

    nö, das ist eigentlich kein ungelöstes Problem. Das nennt sich einfach Risikobeurteilung, wie es bei dem Beispiel mit dem Flugzeug auch vorgenommen wurde, also ein ganz normaler Vorgang im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

    Du kannst auch sagen "Wer keinen Hinweis in der Akte hat und keine Auffälligkeiten zeigt, ist nicht infektiös." Du kannst auch genau so gut sagen "Ich kann nicht ausschließen, dass infektiöse Personen dabei sind" und entsprechende Massnahmen ableiten. Es ist eben wie gesagt Auslegungssache (siehe auch das Beispiel der Dachkuppeln: gleiche Sachverhalte unterschiedliche Massnahmen).

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • nö, das ist eigentlich kein ungelöstes Problem. Das nennt sich einfach Risikobeurteilung, wie es bei dem Beispiel mit dem Flugzeug auch vorgenommen wurde, also ein ganz normaler Vorgang im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

    Eingentlich kein ungelöstes Problem?
    Wenn auch nicht ganz so ernst gemeint, so hat dieses Flugzeug-Beispiel wohl auch einen symbolischen Charakter? Wenn die Risikobeurteilung so subjektiv ist, die Persönlichkeit eine größere Rolle spielt als objektive Fakten, dann ist, im Falle von Unklarheiten, die einer Auslegung bedürfen, dies aus meine Sicht sehr wohl ein noch ungelöstes Problem. Und dieses bedarf einer Überprüfung durch den Gesetzgeber- bzw. Verordnungsersteller.

    Einen schönen sonnigen Tag wünscht dir Charlyri.

    2 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (1. Oktober 2015 um 15:48) aus folgendem Grund: Satz Gelöscht, damit nicht noch eine neue Diskussion entfacht wird.

  • Ein letzter Kommentar sei noch erlaubt. Natürlich zählen erst einmal die harten Fakten, aber irgendwann kommst Du bei der Gefährdungsbeurteilung an den Punkt, eine Risikobewertung vornehmen zu müssen. Nicht in allen Fällen kann dies der Gesetzgeber regeln. Du verminderst eine Gefährdung durch Massnahmen, und es bleibt ein Restrisiko. Der eine Unternehmer kann mit dem Restrisiko leben, der andere nicht und ergreift weitere Massnahmen.

    Wie gesagt, meines Erachtens kein gesetzlicher Mangel, sondern der Prozess der Abwägung innerhalb der Gefährdungsbeurteilung.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Wieso dann aber auf Schutzmaßnahmen bei Nr. 4 in meinem Beispiel mit hoher Wahrscheinlichkeit verzichten? Erfahrungswerte?

    Ja, praktische Erfahrung. Was man nicht als Gefahr wahrnimmt, wird auch nicht beachtet. Ich glaube kaum, dass im Fall 4 jeder Patient wie ein infektiöser Patient behandelt wird. Somit erhöhtes Risiko, da keine Schutzmaßnahmen unternommen werden trotz unbekanntem Infektionsstatus.

    ...Wenn auch nicht ganz so ernst gemeint, so hat dieses Flugzeug-Beispiel wohl auch einen symbolischen Charakter? ...

    Nein, es zeigt auf, wie falsch eine subjektive Einschätzung sein kann und wie das Ergebnis aussieht, wenn man die Bewertung dann objektiven Kriterien unterzieht. Frag mal herum, wer hat Angst vor einem Flugzeugabsturz und wer davor sich am Bein zu verletzen. Vor dem Flugzeugabsturz werden mehr Menschen Angst haben, obwohl nach objektiven Kriterien das Risiko der Beinverletzung um ein Vielfaches höher ist. Der Tod als Schadensschwere findet hier bei subjektiver Betrachtung eine überproportionale Gewichtung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich glaube kaum, dass im Fall 4 jeder Patient wie ein infektiöser Patient behandelt wird.

    Wird aber in der Pflege empfohlen. Sonst bräuchte man keine Handschuhe und weitere Schutzmaßnahmen z. B. bei der Tätigkeit des Wechsels von Inkontinenzmaterialien. Geht es doch um eine potentielle Infizierung. Nützt nicht nur dem Pfleger / Pflegerhelfer. Nützt auch dem Pflegebedürftigen.

    ... es zeigt auf, wie falsch eine subjektive Einschätzung sein kann und wie das Ergebnis aussieht, wenn man die Bewertung dann objektiven Kriterien unterzieht....

    Genauso habe ich das auch verstanden. Nur das noch zum Abschluß.

    Zitat
  • Hier nun wie versprochen die Antworten des Info-Zentrums der BAuA.

    Antworten Info-Zentrum BAuA.pdf

    Ich wünschen euch einen sonnigen Sonntag, Charlyri

    4 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (11. Oktober 2015 um 11:35) aus folgendem Grund: Keine Bearbeitung. Habe danach gesucht, wie die Antwort des Info-Zentrums der BAuA für alle User sichtbar werden kann. Ist aber wohl nicht möglich?

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  • Hallo Charlity,
    danke für die Veröffentlichung der Antworten der BAUA.
    Letztendlich haben Dir die Experten der BAUA empfohlen eine GBU durchzuführen.
    Sowie einige Kollegen des Forums es Dir hier auch schon empfohlen haben.

    Gruß
    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler

    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

  • Hallo disc 42,

    es ging doch nicht um die Frage: Gefährdungsbeurteilung ja oder nein? Es ging um die Fragen meines Eingangsthreads. Dazu habe ich BAuA befragt. Diesbezüglich fallen die Antworten aus.
    Es ist doch klar, dass jeder Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings: Nicht jeder Arbeitgeber richtet sich danach.

    Gruß Charlyri